Eigentlich holen die Behörden der Städte Winterthur und Zürich gemäss der kantonalen Signalisationsverordnung die Zustimmung der Kantonspolizei ein, wenn sie eine Verkehrsanordnung erlassen, die Auswirkungen auf umliegende Durchgangsstrassen hat.
Im Fall der Thurgauerstrasse, die eine wichtige Ein- und Ausfallsachse für den Verkehr von und nach Opfikon und damit von überkommunaler Bedeutung ist, sei dies nicht erfolgt, hält der Regierungsrat auf eine Anfrage der SVP-Kantonsräte Roland Scheck, Peter Schick und Romaine Rogenmoser fest.
Die Kantonspolizei habe damit nicht vorgängig prüfen können, ob die Verkehrsanordnung notwendig sei und welche Auswirkungen sie auf den Verkehr habe, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort weiter.
Die Stadt Zürich hatte angekündigt, die Geschwindigkeitsreduktion auf der vierspurigen Strasse nur temporär einzuführen, bis voraussichtlich 2025 eine provisorische Passerelle über die vielbefahrene Strasse zum neuen Schulhaus «Thurgauerstrasse» erstellt sei.
«Vor dem Hintergrund einer zeitlichen Dringlichkeit im Hinblick auf den Beginn des neuen Schuljahres und der Befristung der Anordnung verzichtete die Kantonspolizei darauf, gegen die städtische Verfügung rechtlich vorzugehen», schreibt der Regierungsrat.
Das Trio Scheck/Schick/Rogenmoser erkundigte sich auch, wer denn kontrolliere, dass die temporäre Temporeduktion wieder rückgängig gemacht werde. «Der Regierungsrat vertraut darauf, dass die Stadt Zürich dem Wortlaut ihrer Verfügung Folge leisten wird», antwortet dieser.