In Rickenbach LU
Kantonsgericht stützt angeordnete Rückzonungen

Die vom Luzerner Regierungsrat gegen den Willen der Gemeindeversammlung von Rickenbach angeordneten Rückzonungen sind rechtmässig. Das Kantonsgericht habe Beschwerden gegen die Rückzonungen abgewiesen, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.
Publiziert: 06.10.2023 um 09:31 Uhr
Das Kantonsgericht in Luzern hat sich erneut mit vom Kanton angeordneten Rückzonungen beschäftigen müssen. (Archivaufnahme)
Foto: URS FLUEELER

Rickenbach gehört zu den 21 Luzerner Gemeinden, die gemäss den Vorgaben des Bundesrechts und des kantonalen Richtplans zu viel Bauland haben. Die Gemeindeversammlung habe 2021 zwar die Bauzone verkleinert, teilte die Staatskanzlei mit. Weil sie Einsprachen gutgeheissen habe, sei die Reduktion indes zu klein ausgefallen.

Der Regierungsrat ordnete deswegen 2022 die Rückzonung von acht Grundstücken an. Ein Teil der betroffenen Grundeigentümer habe dagegen Beschwerde eingereicht, teilte die Staatskanzlei mit. Das Kantonsgericht habe diese nun vollumfänglich abgewiesen. Es sei zum Schluss gekommen, dass die Rückzonungen raumplanerisch recht- und zweckmässig seien.

Rickenbach hatte eine Rückzonungsfläche von 3,1 Hektaren. Die Gemeindeversammlung hiess aber acht von neun Einsprachen gut. Letztendlich führte sie nur 0,8 Hektaren vollständig oder teilweise in die Landwirtschaftszone zurück.

Der Regierungsrat hatte 2022 seine Rückzonungsanordnung unter anderem damit begründet, dass die acht Grundstücke peripher liegen würden. Sie seien seit Jahrzehnten eingezont, ohne dass es konkrete Überbauungsabsichten gebe.

Rickenbach ist nicht die erste Luzerner Gemeinden, bei der das Kantonsgericht Rückzonungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung korrigierte. Das Gericht habe damit das Vorgehen der Regierung in der Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie bestätigt, teilte die Staatskanzlei mit. (SDA)

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