Der erste Fall in der Schweiz wurde am 19. Mai 2022 gemeldet. Die Affenpocken sind in der Schweiz seit dem 20. Juli meldepflichtig. Am 21. Mai startete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Überwachung. Seit dem 17. August meldet das Bundesamt nur noch bestätigte Fälle von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Die Fälle beschränken sich in der Schweiz gemäss Angaben des BAG nach wie vor überwiegend auf Männer, die Sex mit Männern haben, eine Ausdehnung auf weitere Bevölkerungsgruppen könne aber nicht ausgeschlossen werden. Bisher seien in der Schweiz kaum schwere Verläufe bekannt, die Krankheit könne aber für die Betroffenen unangenehm und schmerzhaft sein.
Das BAG prüft eine zentrale Beschaffung eines Impfstoffs gegen die Affenpocken und hat Kontakt mit einem Impfstoffhersteller aufgenommen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnte allerdings vergangene Woche nach Meldungen von Impfdurchbrüchen bei Affenpocken davor, das Impfen als Allheilmittel zu betrachten. Sie betonte, dass noch keine randomisierten, kontrollierten Studien vorliegen, aber die Meldungen legten nahe, dass man sich nicht auf den Impfschutz alleine verlassen sollte.
Bei Affenpocken handelt es sich um eine weniger gefährliche Verwandte der seit etwa vierzig Jahren ausgerotteten Pocken. Die Krankheit beginnt in der Regel mit hohem Fieber und entwickelt sich schnell zu einem Hautausschlag mit Krustenbildung.
Die Infektionserkrankung wird von Tieren, vermutlich von Nagetieren, auf den Menschen übertragen (Zoonose). Von Mensch zu Mensch erfolgt die Übertragung durch nahen Körperkontakt. Ansteckend sind Infizierte ab dem Auftreten erster Symptome bis zum Ende des Hautausschlags. Ist die Infektion überstanden, sind die Kranken gegen künftige Ansteckungen mit den Affenpocken immun.
Infizierte müssen sich möglichst von anderen Menschen und dem öffentlichen Verkehr fernhalten. Während 21 Tagen sollen sie auf Sex verzichten und hinterher acht Wochen lang ein Kondom benutzen. Kontakt zu Tieren, auch zu Haustieren, ist während der ansteckenden Phase wegen des Zoonose-Charakters zu unterlassen.
(SDA)