Ein Familiendrama erschütterte im Oktober 2017 das 559-Einwohner-Dorf Wasterkingen im Zürcher Unterland. Maso T.* (52) sticht seine Ehefrau Refadija T.* (†45) im gemeinsamen Haus nieder. Am Mittwoch wird dem Familienvater wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Bülach ZH der Prozess gemacht.
Der Bluttat vom 17. Oktober 2017 ging ein Streit zwischen dem Ehepaar voraus. Maso T., Ex-Berufsoffizier der serbischen Armee, rastet aus. Er greift zum Küchenmesser, sticht mehrfach auf seine Frau ein. Die Stiche treffen sie am linken Oberarm, der rechten Schulter und rechten Wange. Dann sticht er seiner Frau mit der 20 Zentimeter langen Klinge in den linken Brustbereich.
Refadija T. (†45) verblutet noch am Tatort
Zum Zeitpunkt der Tat befinden sich drei der vier gemeinsamen Kinder – die beiden Söhne, damals 12 und 16 Jahre alt, und deren 13-jährige Schwester – ebenfalls im Haus. Kurz nach der Tat wird ein Notruf aus dem Eckhaus an der Stiegstrasse abgesetzt. Polizei sowie ein Rettungshelikopter sind rasch vor Ort. Doch Refadija T. hat keine Chance, die Reanimationsversuche bleiben ohne Erfolg. Die Verletzungen der Mutter sind zu gravierend, der Blutverlust zu massiv. Sie stirbt am Tatort.
Der Küchenmesser-Killer leistet keinen Widerstand, wird noch vor Ort von der Kantonspolizei Zürich verhaftet. Bis zu jenem Abend war er weder polizeilich bekannt noch vorbestraft. Nach der Tat nimmt sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der drei minderjährigen Kinder an. Maso T. zeigt sich geständig, tritt den vorzeitigen Strafvollzug an. Seitdem sitzt er im Gefängnis Pfäffikon ZH ein.
Verteidiger von Maso T. plädiert auf «schuldunfähig»
Maso T. diente als Berufsoffizier in der serbischen Armee, kämpfte im Bosnien-Krieg. Im Juli 1999 floh er in die Schweiz, da er als Albaner nicht im Kosovo gegen die eigene Ethnie kämpfen wollte. Im Kanton Zürich erhielt die Familie eine Härtefallbewilligung. Zuletzt wohnte sie über zehn Jahre in Wasterkingen, bezog Sozialhilfe.
Wegen eines Hirntumors wird Maso T. langfristig krankgeschrieben, bekommt eine IV-Rente. «Er leidet seit einer Tumoroperation an Epilepsie und an Depressionen», sagt sein Verteidiger Bernhard Jüsi zu BLICK. Wegen dieser Krankengeschichte, der damit verbundenen Medikamenteneinnahme und der gesamten Tatumstände plädiert Jüsi auf «schuldunfähig». Sollte das Gericht darauf nicht eingehen, wolle er auf Totschlag plädieren, da es sich um eine Tat im Affekt handle. Die Mindesthaftstrafe liegt bei einem Jahr. Die Staatsanwaltschaft fordert einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung – Strafmass: fünf bis 20 Jahre Gefängnis.
* Namen der Redaktion bekannt