Der Hüttenwart der Anenhütte im Lötschental VS ist stolz auf seinen Klettersteig. Schon seit der vergangenen Saison nutzen schwindelfreie Wanderer den Felsaufstieg zu seiner Hütte.
Einziger Haken: Der Steig ist illegal. Es liegt keine gültige Baubewilligung vor. Ein Gesuch hat der Hüttenwart erst nach der Installation eingereicht. Weil er der Meinung war, dass eine Bewilligung der Gemeinde genügt.
Doch die Umweltverbände Mountain Wilderness, Pro Natura und der WWF machten ihm einen Strich durch die Rechnung: Im April 2014 legten sie Beschwerde ein. Sie verlangen, dass der Klettersteig wieder abgerissen wird. Der Fall ist hängig.
Wildwest in den Bergen: Immer öfter entdecken Umweltschützer illegale Bauten in freier Natur und gehen rechtlich dagegen vor. Sie sehen die Landschaft, die Natur gefährdet. «Den Bauherren fehlt es an der nötigen Sensibilität, die Behörden haben zu wenige Ressourcen, um zu kontrollieren», sagt die Geschäftsführerin von Mountain Wilderness, Katharina Conradin (34). «Es geht hier auch um Rechtsgleichheit – wer illegal in den Alpen baut, darf nicht damit rechnen, dass ein Auge zugedrückt wird.»
Tatsächlich winken die Behörden solche Schwarzbauten oft im Nachhinein durch – wie im Fall einer Hängebrücke über das Welschtobel in Alvaneu GR. «Die Brücke war schon fertig, als die Bauherren 2013 ihr Baugesuch einreichten», sagt Conradin. Ihr Verband intervenierte mit Pro Natura und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Es sind nicht nur kleine Fische wie der Hüttenwart vom Lötschental, die es mit dem Gesetz nicht so genau nehmen: Auch grosse Player ignorieren die Rechtslage. So standen 2011 die Bergbahnen Zermatt am Pranger, weil sie auf dem Klein Matterhorn einen Liftschacht um zehn Meter erhöhten – ohne entsprechende Bewilligung. Auch die Armee hat dort illegal gebaut. Sie montierte eine 20 Meter hohe Antenne auf dem Gipfel.
Statt im Genehmigungsverfahren auf Bundesebene mit entsprechender Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde die Anlage lediglich von Gemeinde und Kanton bewilligt. Inzwischen hat das Bausekretariat des Kantons Wallis zu den Bauten auf dem Klein Matterhorn einen Vorentscheid getroffen: Der Liftschacht könne «wegen seiner negativen Auswirkung auf das Landschaftsbild» nachträglich in der vorliegenden Form nicht bewilligt werden.
Nun haben die Bergbahnen Zermatt die Wahl: Entweder sie erwirken einen rechtsgültigen Entscheid des Kantons – oder sie brechen den Liftschacht auf dem 3883 Meter hohen Berg wieder ab.