Bislang enthielt das Zürcher Hundegesetz den Passus, dass Halter von Hunden, die einem «grossen oder massigen Rassetyp angehören», eine anerkannte praktische Hundeausbildung besuchen müssen. Dies betraf praktisch jedes zweite Frauchen und Herrchen - rund 50 Prozent der im Kanton lebenden Hunde fällt in diese Rassetypenliste I.
Auf eine Motion hin stellte der Regierungsrat eine leichte Lockerung in Aussicht: Es sollten nur noch Personen, die erstmals einen Hund der Rassetypenliste I halten, zum Kursbesuch verpflichtet werden.
Dies ging einer knappen Kantonsratsmehrheit bei der ersten Lesung im Januar aber immer noch zu weit - mit 88 zu 84 Stimmen strich diese auf Antrag der SVP den Passus ganz aus dem Gesetz. Die Zahl der Beissvorfälle sei trotz der obligatorischen Kurse nicht zurückgegangen. Und wer verantwortungsvoll sei, der besuche derartige Kurse auch ohne Zwang, brachten die Befürworter der Streichung damals vor.
Am Montag in zweiter Lesung kam der Rat auf diesen Passus nicht mehr zurück: Die SP äusserte zwar nochmals ihr Unverständnis über die Abschaffung. Die Änderungen im Hundegesetz wurden aber in der Folge ohne weitere Diskussion mit 92 zu 77 Stimmen genehmigt.
Der Kanton Zürich hat auch nach der Streichung dieser Hundekurse noch eines der härteren Hundegesetze in der Schweiz. Es war nach einem tragischen Vorfall, bei dem drei Pitbulls im Dezember 2005 in Oberglatt einen Sechsjährigen totgebissen hatten, verschärft worden.
So dürfen im Kanton etwa keine Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential - vor allem Kampfhunde - gehalten oder gezüchtet werden. Seit 2010 existiert deshalb eine Liste mit den verbotenen Rassen.