Anfang März ist im Gubristtunnel ein Mann aus einem fahrenden Auto gefallen. Der Verdacht, dass er von zwei Mitfahrern hinausgeworfen wurde, hat sich nicht bestätigt: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr wegen «versuchter Tötung».
Im Fokus der Untersuchung stehen nun die Vorwürfe der «Unterlassung der Nothilfe» sowie verschiedene mögliche Strassenverkehrsdelikte. Die zuständige Staatsanwältin bestätigte eine Meldung von nzz.ch vom Dienstag.
Gemäss aktuellem Stand der Untersuchungen wird damit den beiden 22-jährigen Wageninsassen insbesondere vorgeworfen, dass sie dem 23-jährigen Schweizer, der mit Kopfverletzungen, Prellungen und Schürfungen im Tunnel zu liegen kam, nicht geholfen haben.
Über die Umstände, die zum Sturz aus dem fahrenden Auto führten, machte die Staatsanwältin keine weiteren Angaben. Sie sagte einzig, dass sich der zu Beginn der Untersuchung geäusserte Verdacht nicht erhärtet habe, wonach die beiden Männer für den Sturz aus dem Auto verantwortlich seien.
Am frühen Sonntagmorgen des 6. März fiel der 23-Jährige aus einem Auto, das in Richtung Bern unterwegs war. Nach ersten Angaben hatte der Lenker die Fahrt verlangsamt. Danach öffnete sich die Beifahrertür und der Mann stürzte heraus.
Die nachfolgenden Fahrzeuge konnten noch rechtzeitig bremsen. Deren Insassen kümmerten sich bis zum Eintreffen der Ambulanz um den Verletzten.
Die Polizei verhaftete noch am selben Tag einen Mazedonier und einen Kosovaren aus den Kantonen Solothurn und Bern. Die beiden wurden nach zwei Wochen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Dem Verunfallten geht es laut der zuständigen Staatsanwältin gut. (SDA)