Hohe Hürde
Der grosse Frust mit der Verwahrung

Wird Maries Killer für ewig weggesperrt? Die Praxis des Bundesgerichts spricht eher gegen ein hartes Urteil, wie es heute Morgen Staatsanwalt Eric Cottier forderte.
Publiziert: 11.03.2016 um 18:45 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:49 Uhr
Wie wird das Urteil lauten? Maries Killer Claude Dubois auf einer Gerichtszeichnung aus Renens VD neben seiner Anwältin.
Foto: KEY
Urs Helbling

Im Februar 2004 haben 1,2 Millionen Schweizer (56,2%) Ja gesagt zur Verwahrungs-Initiative von Anita Chaaban (56). Das Ziel war klar: Gefährliche Menschen sollen für immer weggesperrt werden.

Wird Claude Dubois (39), der Killer von Marie (†19), lebenslang verwahrt? Die Gerichtspraxis der letzten Jahre spricht eher dagegen, auch wenn Strafrechtsprofessor Martin Killias (67) schon 2013 erklärte: «Nach zwei Jahren ist es plausibel, dass der Täter lebenslänglich verwahrt wird.» Dubois hatte bereits 1998 seine Ex-Freundin vergewaltigt und erschossen (Strafe: 20 Jahre Haft).

«Nicht behandelbar»

Die Hürden für eine lebenslange Verwahrung sind sehr hoch. Laut dem Ausführungesetz zur Initiative und der Bundesgerichtspraxis müssen zwei Psychiater bestätigen, dass der Täter auf Lebenszeit nicht therapierbar ist. Ist das beim Freiburger Claude Dubois der Fall, wie es heute der Staatsanwalt betonte? Eventuell nicht. Denn Co-Gutachter Lutz-Peter Hiersemenzel (49) hatte am Mittwoch erklärt: «Momentan ist der Angeklagte nicht behandelbar.» Und – das ist für die Richter wichtig: «Ich kann aber keine Prognose auf Lebenszeit stellen.»

Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren mehrfach lebenslange Verwahrungen aufgehoben und stattdessen ordentliche (kleine) Verwahrungen (müssen regelmässig überprüft werden) initiiert.

Nicht lebenslänglich verwahrt: Lucie-Mörder Daniel Hofmann.

So im Fall von Daniel Hofmann (31), dem Mörder des Au-Pair-Mädchens Lucie Trezzini (†16). Begründung: Das Gesetz sei so zu verstehen, dass beim Täter nicht nur eine zeitlich befristete, sondern eine «auf immer unveränderliche Unbehandelbarkeit», «eine definitive Therapieresistenz auf Lebzeiten» vorliegen müsse.

Fall Wenger als Paradebeispiel

Auch der notorische Sexualstraftäter Markus Wenger (58) profitierte von einem Entscheid der Lausanner Richter, nachdem er 2013 in Basel zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden war.

Sexualstraftäter Markus Wenger
Foto: Marco Zanoni

Der Fall Wenger werde als Paradebeispiel angesehen, «wie unglaublich milde die Justiz in der jüngeren Vergangenheit mit gefährlichen Delinquenten umging», schrieb die «NZZ».

Kassiert hat das Bundesgericht auch die lebenslängliche Verwahrung gegen einen Afrikaner (35), der 2010 in Biel BE eine Prostituierte erstochen hatte.

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