Ein 40-jähriger Schweizer steht am Montag vor Gericht. Der Grund: Im Oktober 2023 soll er einen dunkelhäutigen Jugendlichen auf einem Basketballplatz als «Neger» beschimpft haben, der zurück nach Afrika solle. Danach herrschte er ihn gemäss Anklageschrift an, die Anlage zu verlassen und nie mehr zu betreten.
Als der eingeschüchterte Jugendliche ausserhalb des Metallzauns war, kam der Beschuldigte mit einem Hammer auf ihn zu, den er offenbar im Rucksack bei sich hatte. Mehrmals habe er den Hammer dann auf Kopf- und Halshöhe gegen den Zaun geschlagen. Der Jugendliche habe fürchten müssen, dass der Schweizer ihm mit dem Hammer etwas antue.
Danach ging der Beschuldigte gemäss Anklage zu einem anderen Jugendlichen und machte vor diesem mit nacktem Oberkörper den Hitlergruss. Weil er «noch nie einen Schwarzen in einer deutschen Kleidermarke» gesehen habe – der Jugendliche trug eine Adidas-Trainerjacke – zückte er daraufhin sein Handy und fotografierte ihn.
Täter ist vorbestraft
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den arbeitslosen, vorbestraften Hochbauzeichner eine Verurteilung wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Diskriminierung und Aufruf zu Hass sowie mehrfacher Beschimpfung. Dafür solle er mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft werden, fordert die Anklage. In den 180 Tagessätzen enthalten sind die 120 Tagessätze einer früheren bedingten Geldstrafe, die nun auch vollzogen werden soll.
Vor Gericht stritt der Schweizer ab, die Jugendlichen rassistisch beleidigt zu haben. Er habe sie bloss zurechtgewiesen, sagte er vor dem Bezirksrichter. Er behauptete, kein Mann um die 40 würde doch «Neger» sagen. Der Beschuldigte bezeichnete sich vor Gericht als «08/15»-Bürger. Er habe immer viel gearbeitet und sei «unbescholten». Allerdings geriet er schon zweimal mit der Polizei aneinander - was in zwei Strafbefehlen endete.
Statt ins Gefängnis will die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten in eine Klinik schicken. Die Freiheitsstrafe solle zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden. Der mutmassliche Rassist soll also hinter Gittern eine Therapie machen. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.