Die vor Ort anwesenden Personen wurden befragt und mussten ihre Personalien angeben, wie die ESBK am Montag mitteilte. Den beschuldigten Personen drohen wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
Die Basler Polizei hatte zuvor von Privatpersonen mehrere Hinweise erhalten, dass in einem Lokal gepokert und an Computern um Geld gespielt wird. Laut der ESBK erhärtete sich so der Verdacht, dass in diesen Räumlichkeiten Spielbankenspiele ohne die dafür nötige Konzession angeboten wurden.
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