Der junge Mann (21) schnappte sich eine Leuchtweste und Leuchtkelle und gab sich damit als Polizist der Kantonspolizei Aargau aus. Eine simple Verkleidung, die aber Wirkung zeigte. Niemand schöpfte Verdacht. Auch, weil er selbstbewusst auftrat.
Mit seinem blauen Ford fuhr der junge Aargauer an einem Morgen um halb 6 Uhr in Möhlin AG hinter einem Auto her. Auf der Landstrasse überholte er das Auto und aktivierte die Warnblinkanlage, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Dann hielt er die Leuchtkelle aus dem Fenster und forderte den Autofahrer hinter ihm zum Anhalten auf. Dieser folgte der Anweisung.
«Haben Sie etwas getrunken oder Rauschmittel konsumiert?»
Der Aarguer stieg aus. Über seinen zivilen Kleidern trug er die Leuchtweste. In diesem Aufzug lief er zum angehaltenen Auto und sagte, er sei von der Aargauer Kantonspolizei. «Haben Sie etwas getrunken oder Rauschmittel konsumiert?», fragte der junge Mann den Autofahrer. Dieser verneinte, aber der Aargauer liess nicht locker.
Er wollte vom Autofahrer wissen, ob die Auspuffanlage legal sei. Danach kontrollierte er den Führerausweis und die ID des Lenkers. Bevor er ihn weiterfahren liess, erteilte der junge Mann dem Lenker noch eine Verwarnung, weil er zu schnell gefahren sei. Und damit nicht genug: Der junge Mann schien sich in seiner Rolle als Polizist wohlzufühlen und kontrollierte auf derselben Strecke gleich zwei weitere Fahrer.
Aargauer wurde bereits als Minderjähriger straffällig
Jetzt ist der Polizisten-Schwindel aufgeflogen. Wie genau der Aargauer überführt wurde, ist nicht bekannt. Klar ist nur: Er wurde wegen Amtsanmassung verurteilt. Die Strafe: eine Busse von 4800 Franken.
Der Mann war bereits als Minderjähriger straffällig geworden. Die Jugendanwaltschaft hatte ihn damals wegen sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Diese Strafe muss er nun absitzen, weil er innerhalb der Bewährungsfrist wieder straffällig geworden ist.
Es war vermutlich auch nicht das erste Mal, dass er sich als Polizist ausgab. Vor kurzem wurde ein Mann verurteilt, weil er mit Blaulicht auf der Autobahn unterwegs war. Alter und Delikt würden passen – ob es sich wirklich um denselben Täter handelt, ist nicht bekannt. (gin)