Andreas K. (32), der im Oktober 2014 seine Eltern erstochen hatte, stand heute in Meilen vor dem Gericht. Die Staatsanwältin fordert nun eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Die Tat sei «skrupellos, grausam und verwerflich» gewesen, sagt sie. Zudem fordert sie eine stationäre Behandlung des Beschuldigten.
Er blicke auf eine schwere Kindheit und Jugend zurück, sagte Andreas K. heute vor Gericht. Immer wieder habe es Konflikte mit der Mutter gegeben. Hinzu kamen teilweise massive Drogenprobleme - er begann beispielsweise mit 12 Jahren Cannabis zu konsumieren - und unzählige Schulwechsel. Danach hat der Angeklagte verschiedene Studien im In- und Ausland abgebrochen. Zudem ist er vier Mal vorbestraft.
Es habe stets Liebe und Vertrauen gefehlt
Seine Eltern hatten Andreas K. in dieser Zeit immer finanziell unterstützt. «Aber wir hatten schon früh Probleme in der Familie», sagte der Beschuldigte vor Gericht. So habe in der Familie stets Liebe und Vertrauen gefehlt.
Andreas K. befindet sich derzeit in vorgezogener Haft in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Bei der Befragung gab er einen Einblick in seinen Alltag, der stark von unterschiedlichen Therapien geprägt ist.
Auch muss er verschiedene Medikamente einnehmen. Dank diesen könne er besser einschlafen und müsse nicht immer an das Geschehene denken. Er sagte weiter, dass es ihm gesundheitlich nicht gut gehe und er traurig sei. Er hoffe, dass sich alles zum Guten wende.
Messerstiche mit enormer Kraft
Die Tat geschah Mitte Oktober 2014 in seinem Elternhaus. Gemäss Anklageschrift stach Andreas K. zuerst 17 Mal auf seinen Vater Evangelos K. (†63) und danach etwa 40 Mal auf seine Mutter Luigina (†66) ein. Er wendete dabei so viel Kraft auf, dass die Klingen abbrachen und in den Opfern stecken blieben.
Andreas K. gab an, aus Notwehr gehandelt zu haben, als ihn sein Vater nach einem Streit von hinten gehalten habe. Er griff zum Messer und stach zu. Als seine Mutter zu Hilfe eilte, fühlte er sich erneut angegriffen, gab er damals zu Protokoll. Er stach auch auf sie ein. Er sei in Rage gewesen, habe nicht mehr stoppen und nicht mehr klar denken können.
Von Notwehr könne keine Rede sein
Von Notwehr könne jedoch keine Rede sein, betonte die Staatsanwältin. Vielmehr habe er seinen «parasitären Lebensstil» in Gefahr gesehen, da ihm seine Eltern aus der Wohnung werfen wollten und ihm den Geldhahn zudrehten.
Der Mann, der an Schizophrenie leide und eine Persönlichkeitsstörung habe, habe den Tod seiner Eltern nicht nur in Kauf genommen, sondern ihren Tod gewollt. Die Staatsanwältin sprach von einer skrupellosen, grausamen und verwerflichen Tat.
Ein Gutachten bescheinige dem Beschuldigten, der bereits vier Mal vorbestraft ist und bereits einmal gegen seinen Vater gewalttätig wurde, zudem eine deutliche Rückfallgefahr für Gewaltdelikte.(sda/gru/stj)
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