Es war eine spektakuläre Such- und Rettungsaktion am 30. März 2011. Schlechtes Wetter erschwerte die Ortung des Wracks mit den zwei schwerverletzten Piloten und dem leichtverletzten Loadmaster.
Erst fast drei Stunden nach dem Absturz um 15.17 Uhr landete der erste Rettungsheli beim Wrack in der unwirtlichen Hochgebirgsregion auf 2304 Metern Höhe zuhinterst im wilden Maderanertal UR.
Der Loadmaster konnte gleich geborgen werden. Bis zur Bergung des Fluginstruktors (31) aus dem zertrümmerten Cockpit verstrichen aber vier Stunden. Und weitere zwei, bis auch sein Schüler (27) mit gebrochenen Beinen aus dem Wrack geschnitten war.
Der Grosshelikopter war nur noch Schrott. Modernste Elektronik mit Geländedarstellung, Terrainwarnung und Blindflugtauglichkeit hatten den Unfall nicht zu verhindern vermocht.
Weil offensichtlich menschlicher Starrsinn stärker war. Die Piloten hatten nach Landetrainings im Hochgebirge versucht, die mehrschichtige Hochnebeldecke auszutricksen und den Heli entlang senkrechter Felswände unter die Wolkendecke zu steuern. Dabei missachteten sie elementarste Sichtflugregeln: immer ausserhalb von Wolken zu fliegen, mit Sicht auf Boden oder Wasser. Und nur so schnell, um Hindernissen jederzeit ausweichen zu können.
Der riskante Absinkversuch zwischen Felswänden, Wolkenschichten und Nebelschwaden misslang. Die Rotorblätter kollidierten mit einer Felswand und brachen weg. Der Heli stürzte rund 80 Meter ungebremst auf einen darunter liegenden, tief verschneiten Steilhang und blieb dort zerschmettert in Seitenlage liegen. Nur die dicke Schneeschicht hat wohl den drei Insassen das Leben gerettet.
Der militärische Untersuchungsrichter stellt fest, dass der Heli crashte, «weil der Flug fortgesetzt wurde, obwohl wahrscheinlich keine ausreichenden Sichtreferenzen vorhanden waren, nachdem er unerwartet in eine Wolke oder Nebel einflog». Ein Überfliegen der Hochnebeldecke sei nicht möglich gewesen, weil Sauerstoffflaschen an Bord fehlten.
Über den genauen Unfallverlauf konnten die Ermittler aber nur mutmassen. Obschon beide Piloten ohne Kopfverletzungen blieben und während der Bergung immer ansprechbar waren, machten sie eine Amnesie geltend: Sie können sich an den Unfallhergang nicht erinnern.
Für den Untersuchungsrichter ist trotzdem klar, dass der Fluglehrer verantwortlich für den Unfall war. Den Job verloren hat er deswegen nicht. Aufgrund der «schwierigen Umstände» und der Tatsache, dass er selber «in erheblichem Masse durch die Tat betroffen» war, wurde das Vergehen als «leichter Fall» eingestuft und disziplinarisch erledigt», sagt Tobias Kühne, Mediensprecher der Militärjustiz.»
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