Die Ergebnisse der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» sei im kantonalen Amtsblatt vom 4. März 2016 publiziert worden, teilte der Regierungsrat heute mit.
Die CVP ist zu spät dran
Abstimmungsbeschwerden müssten spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt geführt werden, heisst es in der Begründung. Hinzu komme, dass der Fehler nicht in die Zuständigkeit des Kantons Solothurn falle, sondern alle Kantone betreffe. Aus diesen beiden Gründen könne der Regierungsrat nicht auf die Beschwerde eintreten.
Der Beschwerdeführer – der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof (59) – kann den Nichteintretensentscheid des Regierungsrates an das Bundesgericht weiterziehen. In einer solchen Beschwerde könnten dem Bundesgericht auch Fragen unterbreitet werden, welche die Kantonsregierung mangels Zuständigkeit nicht behandeln haben könne, hält der Regierungsrat fest.
Steuerverwaltung hat sich verrechnet
Nach dem Willen der CVP sollte ihre Volksinitiative dem Souverän erneut zum Entscheid vorgelegt werden. Die CVP reichte diesen Monat in acht Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde ein.
Begründet wird die Beschwerde mit «skandalösen Fehlinformationen» über die Zahl der betroffenen Ehepaare im damaligen Abstimmungskampf (BLICK berichtete). Denn die Steuerverwaltung hatte kürzlich zugegeben, dass sie sich verrechnet hat: Nicht 80'000 Ehepaare, sondern fast 500'000 müssen heute mehr Steuern zahlen – nur, weil sie verheiratet sind.
Mit der «korrekten Faktenlage» wäre laut CVP die 2016 mit 49,2 Prozent Ja-Stimmen trotz erreichtem Ständemehr äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe erfolgreich gewesen. (sda/sf)