Zahlreiche ausländische Straftäter können nicht aus der Schweiz ausgeschafft werden. Dies schreibt die «NZZ am Sonntag». Grund dafür seien in vielen Fällen fehlenden Papiere, die nötig wären, um die Staatsangehörigkeit festzustellen. Es bleibe so unklar, in welches Land Straftäter überhaupt ausgeschafft werden sollten.
Ende Oktober zählten Bund und Kantone insgesamt 337 Ausländer, die nicht ausgewiesen werden konnten, weil die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder nicht nachgewiesen werden konnte. «Die Zahl der Strafgefangenen ohne klare Staatsangehörigkeit wird künftig sicher nicht kleiner. Im Gegenteil, sie wächst in der Tendenz», wird Benjamin F. Brägger zitiert, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwestschweizer und Innerschweizer Kantone.
Rückübernahme-Abkommen nützt wenig
So betrug heuer der Anteil der Ausländer, die nicht ausgeschafft werden können, bei 8,1 Prozent. Im Jahr 2012 war er lediglich bei 4,9 Prozent, so die «NZZ am Sonntag» weiter. Das Problem trete namentlich bei solchen Tätern auf, die für die Delikte in die Schweiz reisen und keine Aufenthaltsbewilligung haben. Sprich sogenannte Kriminaltouristen.
Selbst wenn die Nationalität eindeutig geklärt ist, kann die Ausschaffung an der Staatsangehörigkeit der Kriminellen scheitern. So würden viele Heimatländer ihre Straftäter nicht zurücknehmen, auch wenn es wie im Fall von Algerien seit Jahren ein sogenanntes Rückübernahme-Abkommen gibt.
In der Statistik zeige sich das Problem anhand hoher Zahlen: Mehr als 700 Algerier leben in der Schweiz, obwohl sie kein Bleiberecht haben. Ähnlich verhalte es sich bei rund 290 Äthiopiern, 280 Marokkanern, 260 Chinesen und je 150 Irakern und Tunesiern. (pma)