Hans Müller wegen Falschparken zu Busse verurteilt
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Er werde seine Strafe absitzen:Hans Müller wegen Falschparken zu Busse verurteilt

Hans Müller (69) aus Ermensee LU wegen Zoff mit Nachbarn zu Busse verurteilt
«Ich gehe lieber in den Knast als zu zahlen!»

In Ermensee LU streiten sich zwei Nachbarn wegen eines falsch parkierten Autos. Nun soll Rentner Hans Müller (69) als Strafe 2000 Franken zahlen. Er weigert sich und sagt aus Prinzip: «Lieber gehe ich für 20 Tage in Gefängnis.»
Publiziert: 26.04.2019 um 23:28 Uhr
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Hans Müller (69) aus Ermensee LU wurde zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, weil er seinem Nachbarn das Auto in die Zufahrt stellte.
Foto: Anian Heierli
Anian Heierli
Anian HeierliReporter Zentralschweiz

Eigentlich ist Ermensee LU mit seinen Bauernhöfen und Dorfläden ein Idyll: Mitten im Ortskern tobt jetzt aber ein wüster Streit zwischen zwei Nachbarn. Ein falsch parkiertes Auto führte zu einer Nötigungsklage. Rentner Hans Müller (69) soll deswegen eine saftige Geldstrafe von 2000 Franken zahlen. Doch der Senior weigert sich – aus Prinzip. Er sagt zu BLICK: «Lieber gehe ich für 20 Tage ins Gefängnis.»

Der pensionierte Schreiner lebt seit seiner Kindheit in Ermensee in seinem Elternhaus. Sein langjähriger Nachbar besitzt auf dem Grundstück nebenan einen Stall mit Werkstatt. Die Zufahrt zur Werkstatt führt über Müllers Grundstück. Seit 1933 gilt hier ein Durchfahrtsrecht, weshalb das Parkieren von Fahrzeugen verboten ist. Trotzdem stellte Müller im Juni 2015 sein Auto in der Zufahrt ab.

Erste Busse noch bezahlt

Der Rentner erinnert sich: «Der Nachbar hat mich sofort angezeigt. Ich erhielt eine Busse von 900 Franken.» Weil er einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen will, bekennt er sich für schuldig und zahlt die Busse zähneknirschend. Doch damit ist der Streit nicht erledigt. Auch am Samstag, 31. Oktober 2015 stellt Müller sein Auto zwischen 8.30 und 10.30 Uhr in die Zufahrt. Dieses Mal alarmiert der Nachbar die Polizei.

Müller dazu: «Ich war beim Ausladen. Dann läutete das Telefon im Haus.» Der Wagen geht vergessen. Nach zwei Stunden klingeln die Polizisten an der Tür. Sie rapportieren den Vorfall. Es kommt erneut zur Anzeige und zum Rechtsstreit, weil Müller sich nicht wieder schuldig bekennt. Den Streit vor dem Bezirksgericht Hochdorf verliert der Rentner dennoch. Er schüttelt den Kopf und zeigt BLICK das rechtskräftige Urteil vom 8. April 2019. Vergehen: mehrfache Nötigung.

Hohe Anwaltskosten an die Gegenpartei

Hans Müller muss nun eine Busse von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken zahlen – will aber nicht. Hinzu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten an die Gegenpartei in Höhe von 9482 Franken. Der Rentner dazu: «Ich verstehe nicht, wen ich genötigt haben soll.» Trotzdem zieht er das Urteil nicht weiter. Er möchte nicht noch mehr Kosten riskieren: «Ich fühle mich wie ich im falschen Film. Es gibt noch eine zweite Zufahrt, die er benutzen könnte. Jetzt werde ich als 69-Jähriger kriminalisiert.»

Die Geldstrafe schmerzt ausserdem. «Meine Frau und ich leben von unseren Renten», sagt Müller. Auch deshalb will er die Busse lieber im Gefängnis absitzen. Bitter fügt er an: «Ich verstehe nicht, weshalb sich die Staatsanwaltschaft drei Jahre mit einem falsch parkierten Auto beschäftigt.»

BLICK hat die Nachbarn mit den Vorwürfen konfrontiert. Sie machen keine Aussagen zum Fall – und wollen auch nicht, dass sich Hans Müller äussert. Doch der Rentner lässt sich den Mund nicht verbieten. Sein Fazit: «Mit diesen Nachbarn braucht man keine Feinde.»

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