Die entsprechende Motion von SVP, FDP und CVP wurde am Donnerstag im Walliser Kantonsparlament nicht bekämpft. Sie verlangt von der Kantonsregierung, die kantonale Gesetzgebung anzupassen. So soll es künftig erlaubt sein, dass etwa die Dienststelle für Landwirtschaft oder eine andere kantonale Stelle Hanf-Tests durchführen darf.
Das gleiche Vorgehen sieht die Motion auch für Läden vor, die Cannabisprodukte verkaufen. Das Kantonsparlament verfolgt damit ein doppeltes Ziel: Einerseits sollen Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei entlastet werden und anderseits soll dem Inverkehrbringen von illegalen Cannabisprodukten vorgegriffen werden.
Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent sind nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Für die Polizei ist es schwierig bis unmöglich, von blossem Auge oder mit Riechen zu unterscheiden, ob aufgefundener Hanf illegal oder legal ist.