Bei Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking will der Kanton Zürich künftig detaillierte Angaben zu Täter und Opfer sammeln und auswerten. Der Kantonsrat hat am Montag das Gewaltschutzgesetz entsprechend in erster Lesung ergänzt. Der Kanton wird künftig Alter, Nationalität, Verständigungssprache und Geschlecht von Tätern und Opfern festhalten. Auch ob bei einem Fall Kinder involviert sind, wird künftig festgehalten.
Zwar wurden auch bisher schon Daten zu Tätern und Opfern erhoben. Die detaillierte Auswertung fehlte aber. Nun soll der Kanton alle drei Jahre die Ergebnisse veröffentlichen. Das Parlament erhofft sich davon, dass die Massnahmen gegen häusliche Gewalt und Stalking verbessert werden können.
Das Parlament hiess die Gesetzesergänzungen in erster Lesung gut. Die zweite Lesung findet in etwa vier Wochen statt.
Die Grünen kritisieren Erhebung der Nationalität
Die Grünen kritisierten, dass die Nationalität erhoben werden soll. Häusliche Gewalt sei nicht abhängig von der Farbe des Passes, sagte Silvia Rigoni (Zürich). «Wir haben Bedenken, dass diese Daten aus dem Zusammenhang gerissen und populistisch verwendet werden.»
Die Mehrheit fand es jedoch sinnvoll, die Nationalität ebenfalls auszuwerten, nur so sei eine «versachlichte Diskussion» möglich. Die linke und die rechte Seite würden sich sonst immer wieder an der Frage abarbeiten, ob die Nationalität Einfluss habe oder nicht, sagte Andrea Gisler (GLP, Gossau).
Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) begrüsst die Datensammlung und die regelmässige Auswertung. «Unser Ziel ist die Nulltoleranz.» Eine Gesellschaft, die häusliche Gewalt zulasse, sei eine Gesellschaft, die verbessert werden müsse. Die Kantonspolizei rückt pro Tag im Schnitt 20 Mal wegen häuslicher Gewalt aus. (SDA)