Gymi-Lehrer raubt ZKB aus
Bank mit Bratpfanne überfallen

Ein promovierter Akademiker als Schwerverbrecher? Das musste ja schiefgehen. Nun soll ein Gericht den skurrilsten Fall der jüngeren Schweizer Kriminalgeschichte aufklären.
Publiziert: 06.12.2011 um 23:33 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:12 Uhr
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Walter S. (links), begleitet von seinem Beistand, auf dem Weg ins Zürcher Bezirksgericht. Diesmal trug er Schuhe.
Foto: Philippe Rossier
Von Viktor Dammann

Gründonnerstag ist für Katholiken der Tag der Fusswaschung – doch ob der Räuber, der am 21. April kurz nach 14 Uhr die ZKB-Filiale in Zürich-Seebach betrat, aus religiösen Gründen barfuss und in kurzen Hosen zur Tat schritt, lässt sich nicht mehr klären.

Dafür interessierte sich das Zürcher Bezirksgericht bei der gestrigen Verhandlung für eine andere Frage: Ob die Bratpfanne, die der 69-jährige pensionierte Gymasiallehrer in einem Rollkoffer mit sich führte, für den Tatbestand des bewaffneten Raubes spricht. Beim Verhör hatte Dr. Walter S. angegeben, er habe sie «möglicherweise» als Waffe einsetzen wollen.

Für den Anfang reichen 400 000 Franken

Der Bankbeamtin, der Dr. S. gegenüberstand, waren solche Details egal. «Dies ist ein Überfall, wenn sie nicht spuren, passiert etwas», bedeutete ihr der seltsame Kunde und forderte erstmal eine Milliarde. «Doch für den Anfang reichen 400 000 Franken.»

Die Frau bekam vor Schreck ihre Kasse nicht mehr auf. Sie eilte in den Tresorraum, um das verlangte Geld zu holen. Als sie bei der Rückkehr in Tränen ausbrach, tröstete sie der Barfuss-Räuber: «Jetzt müssen sie doch nicht mit Weinen anfangen.»

Mit seiner Beute begab er sich ins SBB-Reisebüro am Bahnhof Oerlikon, erstand ein 1. Klasse-Generalbo für 4000 Franken sowie zwei Uhren. Dann erkundigte er sich nach einer Weltreise und zahlte 100 Franken an.

«Ich wollte beweisen, wie schlecht die ZKB gesichert ist»

90 Minuten später wurde der Räuber – immer noch barfuss – auf der Bahnhofstrasse verhaftet. «Ich wollte beweisen, wie schlecht die ZKB gesichert ist», sagte er später aus.

Das psychiatrische Gutachten attestiert S. eine schwere Manie – und daher Schuldunfähigkeit. Vor Gericht forderte Dr. S. (diesmal in grauen Hosen und ordentlichem Schuhwerk): «Das 1.-Klass-Abo möchte ich schon behalten. Das Geld habe ich ja alles zurückgegeben.»

Ob er sich stationär oder in Freiheit behandeln lassen darf, will das Gericht später entscheiden.

*Name bekannt

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