Der Nationalrat hingegen hatte in der Frühlingssession dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, die Kernaufgaben der SBB auf die Bereitstellung der Infrastruktur und den Personenverkehr zu beschränken. Der Güterverkehr soll nur noch ein mögliches Tätigkeitsfeld sein.
Es handle sich um eine «Anpassung an die Realitäten», sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard bei der Debatte über das Gütertransportgesetz. Eine gewisse Flexibilität sei heute nötig. Der gleichen Meinung war eine von Georges Theiler (FDP/LU) angeführte Minderheit. Nicht jede Verschiebung eines Güterwagens sei sinnvoll, sagte dieser. Es entspreche einem europäischen Trend, dem Güterverkehr mehr Freiheiten zu geben.
Mehreren Ratsmitglieder stiess es aber sauer auf, dass der Güterverkehr genau in dem Moment aus dem Gesetz gestrichen werden soll, in dem die Sparte erstmals seit Jahrzehnten schwarze Zahlen schreibt. Markus Stadler (GLP/UR) äusserte auch die Befürchtung, dass die wirtschaftlich wenig interessanten Bedienungspunkte in den Randregionen gefährdet wären.
Der Nationalrat war sogar noch weiter gegangen. Mit einer Motion wollte er den Bundesrat beauftragen, die SBB Cargo aus dem SBB-Konzern herauszulösen und rechtlich zu verselbständigen. An dem neuen Unternehmen sollen sich auch private Logistikunternehmen beteiligen können.
Den Befürwortern ging es nicht zuletzt darum, den Güterverkehr gegenüber dem Personenverkehr zu stärken. Im Ständerat fand sich dafür aber keine Mehrheit, die Motion wurde mit 30 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Mit einem Postulat will die kleine Kammer den Bundesrat jedoch beauftragen, die Entwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo abzuklären. Bevor Kernaufgaben aus der SBB herausgebrochen würden, sollten die Folgen genau abgeklärt werden, sagte Imoberdorf. «Die heutige Rechtsform ist die Richtige, so lange uns nicht das Gegenteil bewiesen ist», sagte Paul Rechsteiner (SP/SG).
Die Revision des Güterverkehrsgesetzes dreht sich jedoch nicht nur um die künftige Rolle von SBB Cargo. Im Kern geht es darum, neue Spielregeln für den ganzen Schienengüterverkehr festzulegen. Das vom Bundesrat vorgelegte Gesamtkonzept betrifft den Binnenverkehr sowie Import und Export von Gütern, nicht aber den alpenquerenden Güterverkehr. Ein Verlagerungsziel ist nicht vorgesehen.
Ein Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne sollen für bessere Rahmenbedingungen für den Güterverkehr auf der Schiene sorgen. Gemäss Beschluss der Räte hätte der Personenverkehr künftig nicht mehr automatisch Vorrang vor dem Güterverkehr.
Auf der anderen Seite müssen die Bahnunternehmen den Betrieb eigenwirtschaftlich abwickeln. Betriebssubventionen gibt es nur noch ausnahmsweise zur Förderung neuer Angebote oder wenn Kantone Angebote des Schienengüterverkehrs bestellen. Zudem kann der Bund technische Innovationen fördern.
Ansonsten sollen nur noch Investitionsbeiträge gesprochen werden. Mit diesen kann der Bund insbesondere private Gleisanschlüsse und Verladeterminals des kombinierten Verkehrs unterstützen. Anders als der Bundesrat möchte der Nationalrat dabei nicht nur Beiträge an Bau und Erweiterung, sondern auch an die Erneuerung der Anlagen leisten.
Dies lehnte der Ständerat mit 27 zu 15 Stimmen ab. Bei den Anschlussgleisebesitzern handle es sich in der Regel um grosse Unternehmen, sagte Peter Bieri (CVP/ZG). Diese müssten die Erneuerung ihrer Terminals selber finanzieren können. Dafür dürften die ohnehin knappen Bundesmittel nicht eingesetzt werden.
Der Bundesbeitrag darf höchstens 60 Prozent betragen, für Anlagen von nationaler Bedeutung 80 Prozent. Keinen Widerstand gab es im Ständerat gegen den Entscheid des Nationalrats, dass der Bund auch der Ausbau des Basler Rheinhafens unterstützen kann.
Im Unterschied zur grossen Kammer will dieser dafür aber keinen separaten Kredit. Auf Antrag des Basler Standesvertreters Claude Janiak stockte der Ständerat den geplanten Güterverkehrs-Rahmenkredit für die nächsten vier Jahre um 40 Millionen Franken auf 250 Millionen Franken auf.
Der Nationalrat hatte sich für die gleiche Summe ausgesprochen, allerdings nicht zu Gunsten der Rheinhäfen, sondern um die Erneuerung von Anlagen zu unterstützen. Der Bundesrat hatte 210 Millionen Franken beantragt. Bundesrätin Leuthards Spar-Appell war aber in beiden Kammern ungehört verhallt. Das Geschäft geht nun zurück an die grosse Kammer.