Es habe am 5. Oktober beim Walliser Staatsrat eine Beschwerde gegen die Abschussverfügung für einen Einzelwolf im Val d’Anniviers eingereicht, bestätigte das Bafu am Freitag gegenüber der Agentur Keystone-SDA eine Meldung der Zeitung «Walliser Bote». Das Bafu vertritt die Ansicht, dass die Abschussverfügung nicht bundesrechtskonform ist.
Waren Herdenschutzmassnahmen ungenügend?
In seiner Stellungnahme wollte das Bafu nicht detailliert auf die Begründung die Beschwerde eingehen. «Im Zentrum stehen die Fragen nach einem Wolfsrudel und ob genügend Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind», schreibt das Bundesamt. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man keine weiteren Auskünfte dazu geben.
Die Naturschutzverbände WWF und Pro Natura ihrerseits begründen ihren Rekurs insbesondere mit «ungenügenden Herdenschutzmassnahmen». Die Schafherden bei Zinal seien nicht ausreichend geschützt gewesen. Deshalb dürften die dort gerissenen Tiere nicht in die Berechnung für die Abschussverfügung miteinbezogen werden.
Weiter sei es wahrscheinlich, dass in dieser Region ein Rudel lebe, Somit bestehe die Gefahr, die Elterntiere zu töten und gleichzeitig die Jungtiere in Gefahr zu bringen. Im Val d'Anniviers waren im Sommer insgesamt 39 Schafe von Wölfen getötet worden.
60 Tage Zeit für Wolfsabschuss
Zudem will das Bafu die Erweiterung des Abschussperimeters für einen Wolf im Goms prüfen. Dieser Entscheid des Kantons entspreche einer neuen Verfügung. «Entsprechend dem normalen Prozess wird sie zurzeit vom Bafu überprüft», heisst es auf Anfrage.
Wegen eines neuen Risses in Obergesteln auf landwirtschaftlicher Nutzfläche ist das Gebiet, in dem der Wolf zur Strecke gebracht werden darf, in dieser Woche ausgedehnt worden. Trotz eines Elektrozauns tötete dort ein Wolf Anfang Oktober ein Schaf und verletzte ein weiteres.
Der Staatsrat hatte die Erlaubnis für die beiden Abschüsse am 7. September erteilt. Sie ist für 60 Tage gültig.