Grosser Rat BS
Basler Grosser Rat lehnt Lohngleichheitsanalysengesetz ab

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch ein kantonales Lohngleichheitsanalysegesetz mit 50 zu 47 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Das kantonale Gesetz hätte weitergehende Bestimmungen enthalten als die das entsprechende Bundesgesetz vorschreibt.
Publiziert: 14:51 Uhr
Der Basler Grosse Rat sprach sich gegen ein kantonales Lohngleichheitsanalysengesetz aus. (Archivbild)
Foto: Grosser Rat BS
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die vorberatende Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) und die Regierung stellten sich hinter den Gesetzesentwurf, der Firmen ab 50 Mitarbeitenden zu Lohngleichheitsanalysen verpflichten will. Das wäre eine weitergehende Regelung als diejenige des Bundes, der Unternehmen ab 100 Angestellten dazu verpflichtet, eine Analyse der Lohngleichheit von Frauen und Männern durchzuführen.

Wie schon bei der ersten Lesung bewegte sich die in Teilen hitzig geführte Debatte im Grossen Rat entlang des politischen Grabens zwischen den links-grünen und den bürgerlichen Fraktionen, welche die GLP auf ihrer Seite wussten.

Nicht mehr zur Debatte stand der in der ersten Lesung eingebrachte Änderungsantrag der GLP, der für Verwirrung gesorgt und schliesslich zur zweiten Lesung geführt hatte. Die Partei hatte beantragt, die kantonale gesetzliche Bestimmung nicht auf die Zahl der Arbeitnehmenden, sondern auf Vollzeitäquivalente anwenden zu lassen.

Die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen und der GLP kritisierten, dass das weiterreichende kantonale Gesetz den bürokratischen Aufwand für kleinere Betriebe in unverhältnismässigem Ausmass erhöhen würde. SVP-Sprecherin Laetitia Block wies wie ihr Kollege Luca Urgese von der FDP auf ein von Wirtschaftsverbänden in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten hin, welches die kantonale Vorlage als bundesrechtswidrig taxiert habe.

Die Sprecherinnen der Grünen, SP und Basta warfen ihren bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen vor, sich zwar gegen Lohnungleichheit auszusprechen, griffige Massnahmen aber abzulehnen. Lohngleichheit sei ein verfassungsmässiger Auftrag, aber ohne Kontrolle lasse sich diese nicht durchsetzen, sagte SP-Sprecherin Julia Baumgartner.

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