Er stimmte einer entsprechenden Änderung des Enteignungsgesetzes zu. Damit werde das kantonale Recht dem Bundesrecht angepasst, argumentierten SVP, FDP, Mitte, EDU und EVP. Kulturland sei ein knappes Gut, das bei Enteignungen nicht weniger wert sein dürfe als beispielsweise Industrieland.
Der Bauer wolle wenn immer möglich Realersatz, sagte Martin Schlup (SVP). Wenn dies nicht möglich sei, solle er wenigstens fair entschädigt werden. Auch andere Kantone hätten sich für diese Lösung entschieden.
Ähnlich sah es Christine Bühler (Mitte). Den Landbesitzern werde etwas weggenommen, das sie nicht ersetzen könnten - und das zurzeit zu einem absoluten Discountpreis. Die Ungerechtigkeiten zeigten sich am Beispiel Aarwangen: Wer dem Bund Land für den Autobahnbau abtreten müsse, erhalte viel mehr als jemand, der Kulturland für die Umfahrungsstrasse des Kantons opfern müsse.
Mehrere Sprecher betonten, dass der Verkehrswert durch das bäuerliche Bodenrecht künstlich tief gehalten werde. Er entspreche daher in keiner Weise dem tatsächlichen Wert. Bei einer Enteignung müsse daher nicht der Verkehrswert ersetzt werden, sondern der höhere subjektive Vermögensschaden.
SP, Grüne und GLP warnten vergeblich, die dreifache Entschädigung werde vor Gericht keinen Bestand haben. Sie sei verfassungswidrig, und im Gegensatz zum Bund müssten sich die Kantone bei der Gesetzgebung an die Verfassung halten.
Zwar seien die heutigen Entschädigungen wohl tatsächlich zu tief, räumte Tobias Vögeli (GLP) ein. Doch mit einer rechtswidrigen und willkürlichen Gesetzesänderung sei niemandem gedient. Nötig sei eine realitätsnahe Anpassung der amtlichen Werte bei Enteignungen.
Die neue Regelung sei auch aus einem anderen Grund problematisch, ergänzte Thomas Hiltpold (Grüne). Sie führe dazu, dass kein Bauer mehr freiwillig Land hergebe. Jeder werde wegen der hohen Entschädigung auf die Enteignung setzen. So würden letztlich Projekte in öffentlichem Interesse verzögert.
Justizdirektorin Evi Allemann (SP) wies darauf hin, dass der Regierungsrat die Gesetzesänderung aufgrund einer 2022 überwiesenen Motion ausgearbeitet habe. Dabei habe er wenig Spielraum gehabt. Eine Lesung sei deshalb ausreichend.
Die Frage der Verfassungsmässigkeit werde durch die Gerichte zu klären sein, sagte Allemann. Der Grosse Rat verabschiedete die Gesetzesänderung mit 90 zu 59 Stimmen bei drei Enthaltungen.