Es ist kurz vor 14.30 Uhr am Sonntag, als Robert R.* (40) mit seiner Familie auf der Malixstrasse in Chur GR unterwegs ist. Eigentlich eine entspannte Fahrt – trotz viel Verkehr. Blauer Himmel, Sonnenschein und Blick ins Tal. «Wir haben Verwandte besucht und waren gerade auf dem Rückweg, als plötzlich ein VW Passat mit tschechischen Kontrollschild von hinten angeschossen kam», sagt der Zürcher zu BLICK.
Obwohl die Strasse schwer einsehbar ist, schert der Passat-Lenker aus und setzt zum Überholen an. Er hat es offenbar eilig – und wie. Er will nicht nur einen Wagen überholen, sondern gleich vier Autos auf einen Streich.
«Zuerst habe ich quietschende Reifen gehört und dann gesehen, dass er zwei Autos hinter mir überholte. Dann zog er an mir vorbei und blieb auf der Gegenfahrbahn», so der 40-Jährige.
«Der ist da wie ein Wahnsinniger runtergebrettert»
Aufnahmen der Dashcam von Robert R. zeigen, wie hinter der Kurve plötzlich Gegenverkehr auftaucht. Ein Frontal-Crash droht. Der Wagen vor Robert R. muss abbremsen. «Eine Lücke entstand. Der Tscheche konnte so sich noch rechtzeitig einfädeln. Es war aber verdammt knapp. Um ein Haar hätte das in einer Katastrophe geendet.»
Nach dem Amok-Manöver habe sich der Tscheche aus dem Staub gemacht. «Ich habe ihn nicht mehr gesehen. Der war auf einmal weg.» Für Robert R. steht fest: «Der ist da wie ein Wahnsinniger runtergebrettert. So einer gehört nicht auf die Strasse. Der ist eine Gefahr für alle.»
Polizei ermittelt gegen Amok-Lenker
Die Kantonspolizei Graubünden wurde über das Überholmanöver noch am selben Tag informiert. «Obwohl der Meldeerstatter keine Anzeige erstatten wollte, hielten wir das Fahrzeug an und überprüften den Lenker. Dessen Personalien sind uns bekannt», sagt Kapo-Sprecher Roman Rüegg zu BLICK.
Aufgrund des Videos wird nun gegen den Amok-Lenker ermittelt. Rüegg: «Das Video zeigt eine Verkehrsregelverletzung, welche wir nach einer ersten Einschätzung gemäss Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zur Anzeige bringen werden.» Heisst: Dem Tschechen drohen bis zu vier Jahre Knast. (jmh)
* Name geändert