Seit Wochen keine neuen Fälle
Graubünden lockert Besuchsregeln im Altersheim

Der Kanton Graubünden lockert die Corona-Richtlinien in den Alters- und Pflegeheimen. Unter anderem dürfen wieder Besuche empfangen werden. Denn rund 80 Prozent der Bewohner sind durchgeimpft und es gab seit Wochen keinen neuen Coronafall in den Heimen.
Publiziert: 03.03.2021 um 14:44 Uhr
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Aktualisiert: 03.03.2021 um 22:07 Uhr
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Der Kanton Graubünden lockert die Corona-Richtlinien in den Alters- und Pflegeheimen.
Foto: Luisa Ita

Seit Anfang September konnten Heimbewohner im Kanton Graubünden maximal zwei Personen auf einmal begrüssen. Nun werden die Auflagen für die Bewohnerinnen und Bewohner vom Alters- und Pflegeheimen aufgehoben, teilt der Kanton mit.

Rund 80 Prozent von ihnen seien seit Anfang Januar zwei Mal geimpft worden und damit immun, teilt die Behörde mit. Nun sehe man: Die Massnahmen zeigen Wirkung. Seit Anfang Februar habe es in den Heimen keine positiven Fälle mehr gegeben, wie das Gesundheitsdepartement auf BLICK-Anfrage sagt. Deshalb hebt das Gesundheitsamt die am 26. Mai beziehungsweise 7. September 2020 von der Regierung verabschiedeten und vom Gesundheitsamt verfügten Besuchsregelungen für die Alters- und Pflegeheime auf.

Aufhebung der Besuchsregelungen für geimpfte Bewohner

Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits seit mindestens 15 Tagen eine Zweitimpfung haben, müssen innerhalb der Institution keine Masken mehr tragen. Ausserdem ist die Kontaktquarantäne für sie aufgehoben. Das gilt auch für die Neueintritte. Doch müssen Besuchende und Mitarbeitende, deren Zweitimpfung mehr als 15 Tage zurückliegt, weiterhin Schutzmasken tragen. Ausserdem werden sie für das Contact Tracing namentlich mit ihren Kontaktdaten in einer Liste erfasst.

Für Personen, deren Zweitimpfung weniger als 15 Tage zurückliegt, gelten gelockerte Massnahmen, fügt der Kanton an. Bewohner dürfen ihre Besuche entweder in den Zimmern, in den Restaurationsbetrieben oder in speziell dafür bestimmten Räumen empfangen. Besuche in Mehrbettzimmern sind nur gestattet, wenn die bewohnende Person das Zimmer nicht verlassen kann. Besuchende und Besuchte sind weiterhin verpflichtet, Schutzmasken zu tragen und es sind maximal zwei Besuchende zugelassen, wobei die Heimleitung über Ausnahmen entscheidet. Besuchende müssen sich voranmelden, namentlich mit ihren Kontaktdaten in einer Liste eintragen sowie damit einverstanden erklären, dass sie die Verhaltensregeln des Hauses einhalten.

Nicht Geimpfte haben mehr Einschränkungen

Nicht geimpfte Bewohnerinnen und Bewohnern müssen sich für Besuche entweder in ihrem Zimmer, in Restaurationsbetrieben der Institution oder ausserhalb des Alters- und Pflegeheims treffen. Ausserdem müssen sie, wenn immer möglich, eine Schutzmaske tragen und den Sicherheitsabstand von eineinhalb Meter zu anderen Personen einhalten. Neueintretende müssen nach wie vor in Quarantäne. Diese darf jedoch bei einem negativen Testresultat am siebten Tag vorzeitig beendet werden. Bei einer Testverweigerung müssen sie für zehn Tage in Quarantäne. Das gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die Kontakt mit einer Person hatten, welche positiv auf das Coronavirus getestet wurde. (vof)

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