Rechtliche Grundlage fehlt
Bündner Regierung entschädigt Whistleblower Adam Quadroni nicht

Der Whistleblower Adam Quadroni erhält von der Bündner Regierung keine Entschädigung. Es gebe keine rechtliche Grundlage, so die Exekutive. Zuvor forderten Tausende in einer Petition einen Millionenbetrag für den Mann, der das Bündner Baukartell auffliegen liess.
Publiziert: 04.02.2025 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 04.02.2025 um 13:39 Uhr
Zwar anerkennt die Bündner Regierung die Leistung des Whistleblowers Quadroni, dennoch gibt es keine Entschädigungszahlung.
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Weder national noch kantonal bestehe eine rechtliche Grundlage, die eine Entschädigungszahlung eines Whistleblowers mit Steuergeldern rechtfertigen würde, schrieb die Regierung des Kantons Graubünden am Dienstag. Weiter stützten sich die Behörden auf den Entscheid des Nationalrats, der im Frühling 2024 zum wiederholten Male eine Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz von Whistleblowern abgelehnt hatte.

Die Regierung habe Quadroni bereits zu einem früheren Zeitpunkt für seinen «wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung des Wettbewerbs» gedankt. Im Sommer 2021 schickten die Behörden dem Whistleblower einen entsprechenden Brief.

Nicht nur die 4231 Personen, die die Online-Petition «Gerechtigkeit für Adam Quadroni – Entschädigung jetzt» unterschrieben, forderten Geld für den Whistleblower. Auch Quadroni selbst erhob seit 2019 wiederholt Anspruch auf Entschädigungen über seinen Rechtsvertreter.

Die Gründe für seine Forderungen waren einzelne Polizeieinsätze, seine fürsorgerische Unterbringung und eine vermutete Nichtberücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen. Die Initianten der Petition hingegen gaben an, dass die Bündner Behörden dank Quadronis Enthüllungen Millionenbeträge eingespart hätten.

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