Opfer soll eine Praktikantin sein
Bündner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Richter wegen Vergewaltigung

Ein ehemaliger Bündner Verwaltungsrichter sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Er soll eine Praktikantin vergewaltigt haben. Der Jurist war Mitte Dezember 2022 zurückgetreten.
Publiziert: 10.04.2024 um 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 10.04.2024 um 12:00 Uhr
Ein ehemaliger Richter des Verwaltungsgerichts Graubünden wird der Vergewaltigung bezichtigt. (Symbolbild)
Foto: imago/blickwinkel

Die Bündner Staatsanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen Verwaltungsrichter Anklage erhoben wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Das Opfer ist gemäss Anklage eine ehemalige Praktikantin des Bündner Verwaltungsgerichts.

Staatsanwalt Maurus Eckert bestätigte am Mittwoch auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von Radiotelevisione Svizzera RSI. Weitere Anklagepunkte lauteten auf mehrfache sexuelle Belästigung und mehrfache Drohung sowie eine eventuelle Ausnützung einer Notlage, erklärte Eckert gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Anklage sei beim Regionalgericht Plessur in Chur erhoben worden.

Ende 2022 als Richter zurückgetreten

Die mutmasslichen Straften soll der damals vollamtliche Richter Ende 2021 begannen haben. Ende 2022 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden gegen den Mann eine Strafuntersuchung wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität führe.

Zudem eröffnete die Kommission für Justiz und Sicherheit des Bündner Grossen Rats ein Aufsichtsverfahren gegen den Beschuldigten. Geprüft wurde auch eine Amtserhebung.

Mitte Dezember 2022 trat der Richter von seinem Amt zurück. «Ich erachte diesen Schritt als notwendig, um meine Familie, die Institution, aber auch meine Person selbst und Dritte vor weiterem Schaden und Reputationsverlust zu schützen», erklärte der Richter damals über seine Anwältin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sein Rücktritt sei aber nicht als Schuldeingeständnis zu werten.

Das Aufsichtsverfahren wurde durch den Rücktritt gegenstandslos und eingestellt. Die strafrechtliche Untersuchung gegen den Mann durch die Staatsanwaltschaft wurde vom Rücktritt nicht tangiert und führte nun zur Anklage. (SDA)

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