Ohne Nitrite
Illegale Sprengung des RhB-Viadukts verursachte keine Umweltschäden

Im Frühjahr hat die Rhätische Bahn das Castieler-Viadukt zwischen Chur und Arosa gesprengt. Die Sprengung war ohne Bewilligung durchgeführt worden. Der vom Bundesamt für Verkehr verlangte Umweltverträglichkeitsbericht schliesst nun Umweltschäden aus.
Publiziert: 14.11.2024 um 16:40 Uhr
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Aktualisiert: 15.11.2024 um 13:51 Uhr
Am 13. Mai wurde das alte Castieler-Viadukt zwischen Chur und Arosa gesprengt. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Da die Sprengung des historischen Viadukts der Rhätischen Bahn (RhB) ohne Nitrite durchgeführt worden sei, hinterliess sie keine schädlichen Rückstände im darunter liegenden Fluss. Das berichtete Radio RSI. Proben hätten gezeigt, dass keine Grenzwerte überschritten wurden. Die Wasserqualität sei nicht beeinträchtigt worden.

Zudem können laut dem kantonalen Forstamt keine direkten Schäden am Wald auf die Viadukt-Sprengung zurückgeführt werden. Dies sind einige der Schlussfolgerungen der Umweltverträglichkeitsprüfung, die von einem unabhängigen Experten unter Einbezug des kantonalen Amtes für Natur und Umwelt durchgeführt wurde. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass trotzdem alle Mörtelreste und andere Materialien von den Natursteinen entfernt werden müssen.

Im Umweltverträglichkeitsbericht wurden aber auch Unregelmässigkeiten festgestellt: Für die Zwischenlagerung von Materialien in der Nähe des Viadukts wurden etwa unbewilligte Flächen am Waldrand genutzt.

Die RhB muss nun aufzeigen, mit welchen bahninternen Verfahren sie künftig sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das BAV erwartet bis zum 5. Dezember eine Stellungnahme.

Die Sprengung des 110 Jahre alten Bahnviadukts war wegen gravierender Materialschäden notwendig. Das BAV hatte den Abbruch des Viadukts unter der Bedingung bewilligt, dass keine Sprengmittel verwendet werden. Eine Bedingung, die auch von der RhB geäussert wurde. Doch die RhB änderte später ihre Meinung, ohne den Bund um eine zweite Bewilligung zu bitten.

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