Der Grosse Rat verabschiedete das kantonale Gesetz über die digitale Verwaltung am Montag in Chur nach mehrstündiger Beratung oppositionslos mit 110 Stimmen. Der Erlass schafft die rechtliche Basis, welche für die Digitalisierung der Bündner Verwaltung notwendig ist. Digitale Behördenleistungen sollen in Zukunft für die Bevölkerung und für Unternehmen einfach und sicher abgerufen und genutzt werden können.
Eine wichtige Rolle im digitalen Prozess spielt das neue kantonale E-Government-Portal. Über dieses Portal können elektronische Dienstleistungen des Kantons abgerufen sowie Dokumente online eingereicht werden. Baubewilligungen oder diverse Gesuche können beispielsweise über diese Plattform abgewickelt werden.
In der Debatte zum Gesetz war am Montag mehrmals die Rede von einer «Aufholjagd», die der Kanton Graubünden in Sachen digitaler Verwaltung absolvieren müsse. Eine längere, zeitweise fast ausufernde Diskussion drehte sich um die Frage, inwieweit der Kanton seine Dienstleistungen weiterhin nicht-elektronisch zur Verfügung stellen solle. Die Regierung wollte explizit am Voll-Service festhalten, somit die Dienste auch in analoger Form anbieten.
Das Parlament jedoch stimmte hauchdünn einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu. Demnach soll der Kanton den Interessen von Personen, welche den digitalen Kanal nicht nutzen, angemessen Rechnung tragen, wie die neue Formulierung lautet. Regierungsrat Peter Peyer (SP) brachte Bedenken an, ob diese Änderung rechtlich einwandfrei sei im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot in der Verfassung.
Das verabschiedete Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Wann es in Kraft tritt, entscheidet die Regierung. Das Bündner Parlament wird sich bereits im Dezember erneut mit der Digitalisierung in der Verwaltung auseinandersetzen.
Es wird dann darum gehen, die Digitalisierung zu konkretisieren und eine entsprechende Strategie für die Jahre 2024 bis 2028 zu beschliessen. Geplant wird mit Kosten von 35 Millionen Franken sowie der Schaffung von 45,6 neuen Stellen. (SDA)