«Das ist ein Schlag in den Magen!», sagte Reto Branschi, CEO der Destination Davos Klosters im Oktober. Grund für den kräftigen Emotionsausbruch: Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die rauschenden Après-Ski-Feten im Bolgen Plaza der Vergangenheit angehören sollen. Der richterliche Entscheid: Das Bolgen muss um 19 Uhr schliessen.
Ein Todesstoss für das beliebte Après-Ski-Lokal, konnte man letzten Monat noch meinen. Die Bundesrichter liessen jedoch eine kleine Hintertür offen: Sollte es am Jakobshorn auch am Abend ein Programm für Ski- und Snowboard-Fahrer geben, wären andere Öffnungszeiten fürs Bolgen «nicht von vornherein ausgeschlossen».
Die Davos Klosters Bergbahnen machten ihre Hausaufgaben. Sie reichten im November ein Baugesuch zusammen mit einem neuen Konzept ein. Dieses sieht die feste Wiedereinführung des Nachtskifahrens vor.
Security soll für Ruhe sorgen
Im Detail sieht das neue Konzept vor, dass die vorhandene Infrastruktur, insbesondere die beleuchtete Halfpipe, bis 21.30 Uhr von den Wintersport-Gästen genutzt werden kann. Das Restaurant schliesst um 19 Uhr, während die Bar bis zur Schliessung des Schneesportbetriebs offen bleibt. Um allfälligen Lärmstörungen vorzubeugen, wurden Security-Mitarbeiter angeheuert.
Die Gemeinde Davos bestätigte den Eingang des Baugesuchs auf Anfrage.
Grund für die frühe Bolgen-Schliessung war eine Klage eines lärmempfindlichen Anwohners. Die Bundesrichter befanden, dass mit den Festen am Fusse des Davoser Skigebiets das Gesetz verletzt wurde. Die Bau- und Ausnahmebewilligungen aus den 1990er-Jahren erlaubten den Betrieb des Lokals in der Landwirtschaftszone nur «mit einem Bezug zum Wintersport».
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Das meint BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger:
Was für ein ärgerliches Urteil der Lausanner Richter! Die Tyrannei eines einzelnen Feriengastes siegt über die Bedürfnisse Tausender Einheimischer und Gäste. Das Bundesgericht gewichtet seine Nachtruhe höher als den wichtigsten Davoser Wirtschaftszweig.
Après-Ski im Bolgen Plaza ist ein Magnet für die ganze Tourismusregion, bringt Gäste, Übernachtungen, sichert Arbeitsplätze. Die gültige Rechtsprechung belohnt Einsprachewütige mit dem Willen zum Marsch durch die Gerichtsinstanzen. Österreichs Touristiker werden auf das Gerichtsurteil anstossen.
Wie lässt es sich verhindern, dass Gerichte anderen geschätzten Institutionen wie dem Bolgen Plaza den Stecker ziehen? Eine Einsprache ist heute grundsätzlich kostenlos. Das ist falsch. Eine Einsprache soll kosten! Ist sie berechtigt, müssen dem Kläger natürlich nicht nur wie heute die Gerichtskosten, sondern auch die Einsprachegebühr zurückbezahlt werden. Aber die Einstiegshürde, die muss höher werden.
Das meint BLICK-Chefredaktor Peter Röthlisberger:
Was für ein ärgerliches Urteil der Lausanner Richter! Die Tyrannei eines einzelnen Feriengastes siegt über die Bedürfnisse Tausender Einheimischer und Gäste. Das Bundesgericht gewichtet seine Nachtruhe höher als den wichtigsten Davoser Wirtschaftszweig.
Après-Ski im Bolgen Plaza ist ein Magnet für die ganze Tourismusregion, bringt Gäste, Übernachtungen, sichert Arbeitsplätze. Die gültige Rechtsprechung belohnt Einsprachewütige mit dem Willen zum Marsch durch die Gerichtsinstanzen. Österreichs Touristiker werden auf das Gerichtsurteil anstossen.
Wie lässt es sich verhindern, dass Gerichte anderen geschätzten Institutionen wie dem Bolgen Plaza den Stecker ziehen? Eine Einsprache ist heute grundsätzlich kostenlos. Das ist falsch. Eine Einsprache soll kosten! Ist sie berechtigt, müssen dem Kläger natürlich nicht nur wie heute die Gerichtskosten, sondern auch die Einsprachegebühr zurückbezahlt werden. Aber die Einstiegshürde, die muss höher werden.
Wie schwer Einzelne Unternehmern und Einheimischen das Leben machen können, weiss Hans-Peter Danuser (69). «Dieses Problem hatten wir immer schon, nicht nur mit Zweitwohnungsbesitzern», sagt der ehemalige Kurdirektor St. Moritz GR. Der Skitourismus stagniere ohnehin. Da sei es schade, wenn Attraktionen wie das Bolgen Plaza auch noch wegfallen. Der Tourismusmanager fordert mehr Toleranz: «Wer im Feriengebiet wohnt, sollte kulanter sein.»
Aber nicht nur Gastronomen werden regelmässig Opfer empfindlicher Nachbarn. Auch Baugesuche können Private teilweise über Jahre blockieren, wie ein Fall aus Arosa GR zeigt. Dort soll ein altes Holzhaus abgerissen und neu gebaut werden. Das erste Baugesuch wurde im Frühling 2012 eingereicht und alle Einsprachen abgelehnt. Doch eine ausländische Zweitwohnungsbesitzerin aus dem Nachbarhaus blieb hartnäckig und zog den Fall weiter. Nach über zwei Jahren Querelen zogen die Hausbesitzer ihr Baugesuch zurück und liessen neue Pläne für das alte Haus erstellen. Auf das neue Baugesuch erhob die gleiche Nachbarin wiederum Einsprache.
Das Kuriose: Während des ersten Verfahrens hatte die Frau ihren Kontrahenten angeboten, ihre Zweieinhalbzimmerwohnung zu kaufen. Für 800 000 Franken, fast doppelt so viel wie der eigentliche Wert. Die Eigentümer lehnten dankend ab. Das Verfahren läuft weiter.
Jessica von Duehren
Wie schwer Einzelne Unternehmern und Einheimischen das Leben machen können, weiss Hans-Peter Danuser (69). «Dieses Problem hatten wir immer schon, nicht nur mit Zweitwohnungsbesitzern», sagt der ehemalige Kurdirektor St. Moritz GR. Der Skitourismus stagniere ohnehin. Da sei es schade, wenn Attraktionen wie das Bolgen Plaza auch noch wegfallen. Der Tourismusmanager fordert mehr Toleranz: «Wer im Feriengebiet wohnt, sollte kulanter sein.»
Aber nicht nur Gastronomen werden regelmässig Opfer empfindlicher Nachbarn. Auch Baugesuche können Private teilweise über Jahre blockieren, wie ein Fall aus Arosa GR zeigt. Dort soll ein altes Holzhaus abgerissen und neu gebaut werden. Das erste Baugesuch wurde im Frühling 2012 eingereicht und alle Einsprachen abgelehnt. Doch eine ausländische Zweitwohnungsbesitzerin aus dem Nachbarhaus blieb hartnäckig und zog den Fall weiter. Nach über zwei Jahren Querelen zogen die Hausbesitzer ihr Baugesuch zurück und liessen neue Pläne für das alte Haus erstellen. Auf das neue Baugesuch erhob die gleiche Nachbarin wiederum Einsprache.
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Jessica von Duehren