Dies ist die zweite Etappe des sogenannten Green Deals, wie die Regierung am Dienstagvormittag schrieb. Mit dem neuen Gesetz sollen Förderprogramme aus der ersten Etappe weitergeführt und neue geschaffen werden, beispielsweise Ladestationen für Elektromobile oder grossflächige Solaranlagen bei Wohngebäuden.
Auch die Förderung von Weiterbildungsangeboten und Netzwerken im Greentech-Bereich sind Teil des neuen Gesetzes. Überdies soll es eine Spezialfinanzierung für den Klimaschutz geben. Dafür vorgesehen ist eine einmalige Einlage von 200 Millionen Franken aus dem frei verfügbaren Eigenkapital, sowie jährliche Zuschüsse aus den ausgeschütteten Nationalbank-Gewinnen und der Schwerverkehrsabgabe.
In begrenztem Umfang sollen auch allgemeine Staatsmittel verwendet werden können, hiess es in der Botschaft. Zusätzliche Abgaben oder Steuererhöhungen seien für die Klimaschutzmassnahmen aber keine vorgesehen. Das neue Klima-Gesetz wird voraussichtlich im April im Grossen Rat beraten. Per 2026 soll es dann in Kraft treten.
Diese zweite Etappe verzögerte sich wegen der Komplexität um rund ein Jahr, weswegen der Grosse Rat im vergangenen Juni einen Zusatzkredit von 20 Millionen Franken genehmigen musste. Damit wurde der Verpflichtungskredit von 67 Millionen Franken für die erste Etappe aufgestockt.
Der Green Deal umfasst insgesamt 27 Massnahmen beim Bau und der Sanierung von Gebäuden, im Verkehr, in der Industrie und beim Umgang mit Naturgefahren. Auch Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus und Forstwirtschaft profitieren von Fördermassnahmen. Die kantonale Verwaltung will das Netto-Null-Ziel bis 2040 erreicht haben.