Die Bündner Staatsanwaltschaft hat gegenüber Keystone-SDA bestätigt, dass sie eine Untersuchung gegen Unbekannt wegen Widerhandlung gegen das Bundesbahngesetz eröffnet hat. Das berichtete zuvor das Radio der italienischsprachigen Schweiz (RSI).
Das historische Viadukt in Castiel war Mitte Mai letzten Jahres wegen schwerer Schäden aufgrund der geologischen Gegebenheiten gesprengt worden. Die Brücke war auf der einen Seite in einem Erdrutschgebiet und auf der anderen Seite am Portal eines Tunnels in einer fast senkrechten Felswand verankert.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) gab grünes Licht für die Abbrucharbeiten unter der Bedingung, dass kein Sprengstoff verwendet wird. Eine Bedingung, die auch von der Rhätischen Bahn (RhB) geäussert wurde. Diese änderte jedoch später ihre Meinung, ohne die Genehmigung aus Bern einzuholen.
Das BAV beauftragte die RhB nach der Sprengung mit der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts, dessen Ergebnisse im vergangenen November veröffentlicht wurden. Darin wurden Umweltschäden ausgeschlossen.