Damit in ein Rudel eingegriffen werden kann, muss es in Herden mit Herdenschutz mindestens zehn Tiere reissen, wie das Bundesamt am Mittwoch mitteilte. Die vom Kanton Graubünden aufgeführten gerissenen Nutztiere seien aber nicht alle geschützt gewesen, schrieb das Bafu.
Es hat das Gesuch des Kantons um eine Abschussbewilligung deshalb abgelehnt. Graubünden kann gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
Hingegen hatte der Bund erst am 6. September einem Abschuss von drei Jungwölfen aus dem Beverin-Rudel in Mittelbünden zugestimmt. Die Wölfe hatten sich wiederholt Menschen genähert und liessen sich nur schwer vertreiben. Nur Tage nach der Bewilligung gelang es der Wildhut, zwei Jungtiere zu schiessen.
Als Reaktion auf den in verschiedenen Gebieten des Landes stark wachsenden Wolfbestand passte der Bundesrat Ende Juni die Jagdverordnung an. Die Schwelle für den Abschuss von Wölfen wurde deutlich gesenkt. Gleichzeitig sollte der Herdenschutz mit «verbesserten Voraussetzungen» gestärkt werden.
(SDA)