Der Angeklagte untersuchte nach einem Polizeieinsatz beim Baukartell-Whistleblower die Vorwürfe zweier beteiligter Polizisten. Diese zeigten Quadroni wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen Beschimpfung an.
Der Polizeieinsatz fand im Rahmen des Eheschutzverfahrens Quadronis und seiner Frau statt. Er hatte nichts mit dem Baukartell zu tun.
Insgesamt sieben Polizisten standen im November 2017 vor Quadronis Tür und wollten Gegenstände und Spielsachen seiner Kinder abholen. Der Whistleblower soll sich während des Einsatzes rechthaberisch und sehr provokativ, allenfalls auch unanständig und aufrührerisch verhalten haben, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.
Daraufhin legten die Beamten Quadroni in Handschellen und führten den vom Gericht angeordneten Auftrag aus. Anschliessend erstatteten zwei Polizisten Anzeige gegen den Whistleblower.
Diesen Sachverhalt prüfte der jetzt angeklagte Kantonspolizist. Er befragte dafür auch drei weitere beteiligte Polizisten. Diese berichteten, dass sie von Quadroni weder bedroht noch beschimpft worden seien und nicht im Sinn hätten, Anzeige zu erstatten.
Der Angeklagte vermerkte diese Aussagen jedoch im später erstellten Kriminalrapport nicht, obwohl das laut der Staatsanwaltschaft seine Pflicht gewesen wäre. Als Grund nannte der Polizist, dass die drei Polizisten keine Aussagen zum Fall machen konnten.
Er habe dadurch bewusst und in «krasser Weise» gegen seine Amtspflicht verstossen, weil der Rapport nicht vollständig und tatsachengetreu gewesen sei, heisst es in der Anklageschrift. Der angeklagte Polizist hätte belastende und entlastende Umstände gleich gewichten müssen.
Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb vor dem Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters GR einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung. Sie beantragt für den Polizisten eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 4500 Franken. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
(SDA)