Jeder Hausbesitzer in Brienz GR kennt seinen Namen und weiss, was er für sie erreicht hat: Markus Feltscher, ehemaliger Direktor der Bündner Gebäudeversicherung GVG. Denn nur dank seines langjährigen und hartnäckigen Engagements haben die vom Hangrutsch bedrohten Bergler für ihre Häuser eine in der Schweiz einzigartig gute Versicherungsabdeckung. Graubünden ist der einzige Kanton, der mit der Gebäudeversicherung auch einen Totalschaden bei einer permanenten, also langsamen Rutschung übernimmt.
Markus Feltscher hat mit seinem Lebenswerk in der breiten Bevölkerung grosse Anerkennung erreicht. Entsprechend gross war in Graubünden die Anteilnahme, als der bekannte Bündner nur drei Monate nach seiner Pensionierung am 23. März unerwartet verstarb.
Ohne Gegenstimmen
Der Felsberger leitete während 13 Jahren die Bündner Gebäudeversicherung. Er vereinheitlichte das komplizierte Prämiensystem und führte die Einheitsprämie ein. Die Prämien konnten in seiner Zeit über 50 Prozent gesenkt werden. Und eben: Er boxte 2017 gesamtschweizerisch durch, dass auch Schäden von permanenten Rutschungen, wie eben die in Brienz, rückversichert sind. In einem zweiten Schritt setzte er im September 2019 als Grossrat im Bündner Kantonsparlament durch, dass das Gesetz in seinem Kanton entsprechend geändert wird. Feltscher brachte die Teilrevision ohne Gegenstimmen ins Trockene.
Der aktuelle Direktor der Bündner Gebäudeversicherung, Marc Handlery (49), weiss die Leistung seines Vorgängers zu schätzen. Er sagt zu Blick: «Ohne ihn wären wir nicht so weit gekommen. Markus Feltscher hat sich mit extrem viel Energie engagiert. Er hat alles gemacht, um die drohende finanzielle Bedrängnis der Brienzer durch die Rutschung abzuwenden. Aber nicht nur wir Bündner profitieren von der Sonderregelung, dank der nationalen Rückversicherungs-Regelung könnten auch die anderen Kantone die Gesetze anpassen.»
Die treibende Kraft
Den Überblick über die Regeln in den Schweizer Kantonen hat Alain Marti (50), Vizedirektor der Vereinigung der Kantonalen Gebäudeversicherungen. Er bestätigt, dass Graubünden der einzige Kanton ist, der die Regelung gesetzlich verankert hat. «Durch das grosse Risiko der sich beschleunigenden Rutschung in Brienz wurde die Revision angestossen. Markus Feltscher war die treibende Kraft, damit die Regelung ins Gesetz aufgenommen wurde.»
Der Versicherungsexperte hält aber fest, dass Schäden durch permanente Rutschungen nicht generell gedeckt sind. «Bei der Ausnahmeregelung handelt es sich um den Spezialfall, wenn die Rutschung sich erheblich beschleunigt und eher den Charakter eines Erdrutschs hat.» Genau dieses Szenario erwartet Brienz.
Eine Reparatur des beschädigten Gebäudes oder ein Wiederaufbau am gleichen Ort sei aber nicht möglich und auch nicht gewünscht. «Sonst haben wir in der Gefahrenzone gleich wieder ein Problem – ein Haus, für das die Solidargemeinschaft vielleicht ein zweites Mal bezahlen muss», so Marti. Und er erklärt den Grund: «Wir wollen Existenzen sichern und Schäden bezahlen. Der Kunde braucht rasch Geld, um woanders zu bauen.»