Das Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters GR sprach dem freigesprochenen Richter denn auch eine Entschädigung in der Höhe von über 30'000 Franken zu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert dreissig Tagen angefochten werden. Dies erwartet denn auch die Richterin, wie sie im Anschluss der Urteilsverkündung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Der Anwalt des Richters sprach im Anschluss von einem «wegweisenden Urteil».
Die Bündner Staatsanwaltschaft und auch der Whistleblower warfen dem Freigesprochenen vor, einen Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung in Ramosch GR angeordnet und durchgesetzt zu haben, obwohl noch eine Berufung Quadronis dagegen lief.
Der angeklagte Richter hatte den Whistleblower im Bündner Baukartellskandal im November 2017 zur Herausgabe von Gegenständen der Kinder an die getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen drei Töchter verpflichtet. Sollte Quadroni die Gegenstände nicht hergeben, berechtigte der Richter die Ehefrau, die Wohnung in Begleitung von Polizeibeamten zu betreten und die Sachen zu holen.
(SDA)