Brunner ist der Ansicht, dass die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rates des Kantons Graubünden (KJS) ihre Meinung schon gebildet hatte, als sie ihm einen Entwurf ihres Abschlussberichts zum aufsichtsrechtlichen Verfahren zur Stellungnahme zustellte. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Für den Endentscheid verlangte er deshalb den Ausstand der Kommission. Die kantonalen Instanzen wiesen sein Begehren ab, und das höchste Schweizer Gericht ist auf seine Beschwerde nicht eingetreten. Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten sei in einem solchen Fall nicht möglich, schreibt es.
Für eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf den Schutz von in der Verfassung verankerten Rechten fehlt es laut Bundesgericht an einem aktuellen Interesse. Brunner war bis Ende 2020 im Amt und trat danach nicht zur Wiederwahl an. Er stehe deshalb nicht mehr unter dem Einfluss der möglichen Disziplinierungsmassnahmen gegen Richter.
Wegen des fehlenden aktuellen Interesses hat das Bundesgericht auch Brunners Verfassungsbeschwerde gegen den im Oktober 2020 ausgesprochenen Verweis als gegenstandslos abgeschrieben. Gleich erging es dem früheren Kantonsrichter Peter Schnyder mit seiner Verfassungsbeschwerde. Er hatte die Sache gegen Brunner ins Rollen gebracht, erhielt aber ebenfalls einen Verweis.
Brunner wurde vorgeworfen, das Urteil in einem Erbrechtsstreit eigenhändig abgeändert zu haben. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt wurde eingesetzt, um eine allfällige Urkundenfälschung im Amt zu prüfen. Das Verfahren wurde eingestellt. (SDA)