Im ganzen Kanton Graubünden geht was: Am Mittwoch veröffentlichten der Kanton, die Stadt Chur und das Kantonsspital Graubünden (KSGR) Medienmitteilungen, die diverse Lockerungen bekanntgaben.
- So bleiben die Bündner Skigebiete bis zum Ende der laufenden Wintersaison offen. Die Regierung hat ihre entsprechende Bewilligung verlängert.
- Im Spital besteht ab Donnerstag keine FFP2-Maskenpflicht mehr in den Gebäuden des KSGR. Allerdings bleibt das Tragen von chirurgischen Masken obligatorisch. Das freiwillige Tragen einer FFP2-Maske sei natürlich weiterhin erlaubt.
- Und die Stadt Chur vermeldete, dass Schul- und Sportinfrastrukturen für Vereine ab 1. März 2021 wieder geöffnet werden. Dieser Schritt erfolge, weil die Lage aktuell stabil ist und die präventiven Schultestungen regelmässig und mit hoher Beteiligung durchgeführt werden.
Skigebiete offen wegen umfangreichem Testkonzept
Zum Entschluss beigetragen hätten das umfangreiche Testkonzept sowie die Beurteilung der epidemiologischen Lage, teilte die Kantonsregierung in Chur am Mittwoch mit. Die Auswertung der Daten der Pilot-Flächentests habe gezeigt, dass die Pandemie mit regelmässigen Flächentests eingedämmt werden könne.
Laut Regierungsangaben sinkt die Zahl der sich in Isolation befindenden Personen im Kanton Graubünden. Zudem habe die Zahl der Neuinfektionen im Wochenschnitt pro Tag weiter abgenommen. Auch der massgebende Reproduktionswert sei gesunken.
Offenhalten wirkte sich nicht negativ aus
Die Erfahrungen der letzten Monate hätten gezeigt, dass sich das Offenhalten der Skigebiete nicht negativ auswirke, betonte die Regierung. Die Gäste hätten sich gut verteilt und verschiedene Angebote genutzt. Dadurch hätten Menschenansammlungen, die das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus erhöhten, vermieden werden können.
Auch die Skigebiete selbst nahmen gemäss der Regierung ihre Aufgaben wahr. Sie hätten dazu beigetragen, dass Ansammlungen von Personen weitgehend vermieden worden seien.
Die Bündner Regierung will die weitere Entwicklung der epidemiologischen Voraussetzungen laufend beurteilen. «Bei einer sich ändernden Lage kann den Wintersportbetrieben die Bewilligung entzogen werden», schrieb sie. (SDA/neo)