Gotthard-Raser Christian R.* (42) soll nicht einfach so davonkommen
Jagen Sie diesen Raser, Herr Staatsanwalt!

Raser Christian R. (42) zieht Unmut auf sich – mit frechen Sprüchen und mangelnder Einsicht. Würde seine Strafe international ausgestellt, dürfte ihm Haft drohen.
Publiziert: 24.02.2017 um 23:40 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:01 Uhr
1/4
Spielt die Bremse: Staatsanwalt John Noseda.
Foto: Pablo Gianinazzi
Sven Forster

Der Deutsche Christian R.* (42) bretterte im Sommer 2014 mit 200 km/h durch den Gotthard – und überholte im Tunnel zehn Autos! Nach der Verurteilung zu einem Jahr Haft durch das Kantonsgericht Lugano TI verhöhnte er im BLICK die Schweizer Justiz: «Das Urteil interessiert mich nicht!»

Frech fügte er an: «Ich habe in der Schweiz schon alles gesehen, da brauche ich nicht mehr hinzufahren.» Die Uneinsichtigkeit des Gotthard-Rasers sorgt sogar in Deutschland für Kopfschütteln. Dort lautet die Forderung via «Bild»: «Nehmt diesem dreisten Raser den Lappen weg!»

Der Staatsanwalt drückte auf die Bremse

Auch die an sich tempofreundlich eingestellten Nachbarn grübeln, warum der Schwabe trotz des harten Urteils weiter durch die Gegend kurven darf. Der Grund liegt im Tessin und bei Staatsanwalt John Noseda, der in dem Fall nicht aufs Gas drückt. Nach dem Urteil sagte Noseda zu BLICK: «Bei dem geringen Strafmass ist nicht anzunehmen, dass ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird.» Noseda hielt es für fraglich, ob Deutschland den Vollzug übernehmen würde – er versuchte es wohl gar nie.

Wo bleibt der internationale Haftbefehl? 

Dabei könnte ein internationaler Haftbefehl Christian R. die Tour doch noch vermasseln. Die Schweiz hätte durch das Schengen-Abkommen die Möglichkeit dazu. Das heisst im Klartext: Er würde in Deutschland festsitzen, denn jeder Grenzübertritt im Schengen-Raum wäre ein Wagnis, und Christian R. könnte an Ort und Stelle verhaftet werden.

Doch der Gotthard-Raser wiegt sich zu Recht in Sicherheit. Er weiss, dass Deutschland seine Bürger nicht an die Schweiz ausliefert. Raphael Frei vom Bundesamt für Justiz bestätigt: «Diese Sicherheit hat er, da Deutschland und weitere Staaten wie auch die Schweiz das Recht haben, die Auslieferung eigener Staatsangehöriger abzulehnen.»

Staatsanwalt auf Tauchstation – Road Cross sauer

Als BLICK den Staatsanwalt gestern zu weiteren Schritten befragen wollte, ging der lieber auf Tauchstation. Umso intensiver appelliert Stefan Krähenbühl, Sprecher von Road Cross Schweiz, an die Behörden: «Wir hoffen sehr, dass es eine Bestrafung gibt.» Über den Gotthard-Raser Christian R. findet er harsche Worte: «Er hat bewiesen, dass ihm die Gesetze egal sind, und ein haarsträubendes Verhalten gezeigt.» 

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?