Gleichstellung
Ständeratskommission pocht auf Massnahmen gegen Lohndiskriminierung

Grosse Unternehmen sollen kontrollieren müssen, ob sie Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen. Die zuständige Ständeratskommission hält daran fest, obwohl der Ständerat sich dagegen ausgesprochen hat.
Publiziert: 14.05.2018 um 18:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 15:08 Uhr
Teilnehmerinnen des Frauenkongresses zeigen ein Plakat mit den Aufschriften «Verfassung respektieren: Lohngleichheit Punkt. Schluss!» Damit reagierten sie auch auf einen Entscheid des Ständerates. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession beschlossen, die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission zurückzuweisen. Diese sollte Alternativen prüfen.

Lohnkontrollen sollen Pflicht werden

Das hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) getan. Sie bleibt aber bei ihrem ursprünglichen Antrag an den Ständerat. Das beschloss die WBK mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.

Der Vorschlag der Kommission geht weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen müssen.

Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen.

Eine Minderheit der Kommission will Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden lediglich dazu verpflichten, in einer Selbstdeklaration zu bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Die Analysemethode sollen sie frei wählen können.

Arbeitnehmer können Lohnanalyse einfordern

Wenn 10 Prozent der Mitarbeitenden es verlangen, soll das Unternehmen einen Nachweis vorlegen müssen. Auch Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungen über die Vergabe entscheiden, sollen belegen müssen, dass sie die Lohngleichheit einhalten.

Der Bundesrat möchte Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden verpflichten, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen und von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Anschliessend müssten sie die Angestellten über das Ergebnis informieren. Die Regeln gälten unbefristet.

Keine Sanktionen vorgesehen

Sanktionen sind aber auch im bundesrätlichen Vorschlag nicht vorgesehen: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird. Mit der Regelung des Bundesrates würden 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst, mit jener der Kommission 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden.

Wie geht es weiter?

Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Er hatte mit 25 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen - auf Antrag von Konrad Graber (CVP/LU). Die Kommission sollte insbesondere Modelle der Selbstdeklaration prüfen.

Die Befürworterinnen und Befürworter einer Gesetzesänderung kritisierten, die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun. Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, Selbstdeklaration sei genau das, was der Bundesrat vorschlage. Die Deklaration müsste aber auf einer Analyse der Löhne basieren, zu welcher die Unternehmen verpflichtet wären.

Die Gegner aus den Reihen der FDP und SVP beteuerten, Gleichstellung sei auch ihnen ein wichtiges Anliegen. Die nicht erklärbare Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen nehme aber ab, ein Gesetz sei unnötig. (SDA)

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