Gleichstellung
Ständerat muss erneut über Pflicht zu Lohnanalysen beraten

Der Ständerat muss heute erneut über Massnahmen gegen Lohndiskriminierung befinden. Ende Februar hatte er die Vorlage «zurück an den Absender» geschickt und damit an die vorberatende Kommission. Diese hält an einer Kontrolle der Lohngleichheit von Mann und Frau fest.
Publiziert: 29.05.2018 um 06:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:00 Uhr
«Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit», heisst es in Artikel 8 der Bundesverfassung. In der Praxis ist die Lohngleichheit jedoch noch nicht erreicht. (Symbolbild)
Foto: Keystone/DPA-Zentralbild/PATRICK PLEUL

Die Idee, mittels einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes gesetzlich gegen Lohndiskriminierung vorzugehen, stammt vom Bundesrat. Die Gleichstellung der Geschlechter ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert - die Lohngleichheit ist aber noch immer nicht erreicht. Freiwillige Massnahmen sind in den letzten Jahren gescheitert.

Der Bundesrat will deshalb Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden verpflichten, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern transparent zu machen. Die Unternehmen sollen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. Anschliessend müssten sie die Angestellten über das Ergebnis informieren. Sanktionen sind nicht vorgesehen.

Die Ständeratskommission möchte weniger weit gehen als der Bundesrat. Sie schlägt vor, dass Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen müssen.

Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen.

Doch auch die abgeschwächte Version fand im Ständerat keine Mehrheit. Dieser beschloss in der Frühjahressession, die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission zurückzuweisen. Der Rat folgte einem entsprechen Antrag von Konrad Graber (CVP/LU). Die Kommission solle Alternativen prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration, lautete der Auftrag.

Die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun, kritisierte die Linke. Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, Selbstdeklaration sei genau das, was der Bundesrat vorschlage. Auch ausserhalb des Parlaments hagelte es Kritik.

Die zuständige Ständeratskommission hielt ihrerseits an den gesetzlichen Massnahmen gegen Lohndiskriminierung fest. Sie bleibe bei ihrem ursprünglichen Antrag an den Ständerat, teilte sie Mitte Mai mit. Nun muss dieser erneut über die Vorlage beraten.

Bundesrätin Sommaruga hatte bei der Präsentation der bundesrätlichen Pläne festgestellt, die Schweiz sei weit von der Lohngleichheit entfernt. Nach wie vor betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 7,4 Prozent, was 585 Franken pro Monat entspreche. Pro Jahr sind das rund 7000 Franken.

Kritiker stellen das Ausmass der Lohndiskriminierung in Frage. Sie monieren, dass diese verschwinden würde, wenn beim Lohnvergleich weitere Faktoren berücksichtigt würden. Dazu hatte der Bundesrat ebenfalls eine Studie erstellen lassen. Diese kam zum Schluss, dass sich Lohnungleichheit nicht weg erklären lässt.

Die Gegnerinnen und Gegner lehnen gesetzliche Regeln aber auch aus grundsätzlichen arbeitsmarktpolitischen Überlegungen ab.

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