Gleichstellung
Bundesrat will Unternehmen zu Lohnanalysen verpflichten

Der Bundesrat will gegen Lohndiskriminierung vorgehen. Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden sollen dazu verpflichtet werden, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre die Löhne zu analysieren. Prüfen müssten sie, ob Frauen und Männer gleich viel verdienen.
Publiziert: 18.11.2015 um 15:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:47 Uhr

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sei über 30 Jahre nach Verankerung in der Bundesverfassung immer noch nicht erreicht, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Freiwillige Massnahmen im Projekt «Lohngleichheitsdialog» hätten nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Deshalb sei der Bundesrat vor rund einem Jahr zum Schluss gelangt, dass es zusätzliche staatliche Massnahmen brauche.

Staatliche Lohnkontrollen sind nun jedoch nicht geplant: In der Verantwortung stehen gemäss dem Vorschlag des Bundesrates die Unternehmen. Sie sollen alle vier Jahre mit einer anerkannten Methode eine Lohnanalyse durchführen müssen. Anschliessend sollen sie die Durchführung extern kontrollieren lassen.

Die Kontrolle könnten die Unternehmen wahlweise einem Revisionsunternehmen, einer staatlich anerkannten Selbstregulierungsorganisation oder den Sozialpartnern übertragen. Geprüft würde dabei nur, ob die Lohnanalyse korrekt durchgeführt wurde. Die Kontrollstellen würden dazu einen Bericht zuhanden der Geschäftsleitung erstellen.

Sanktionen sind nicht vorgesehen. Lediglich als Variante schlägt der Bundesrat vor, dass die Kontrollstelle der zuständigen Behörde beim Bund eine Meldung erstatten muss, wenn ein Unternehmen innert einer bestimmten Frist keine Lohnanalyse durchgeführt hat oder die Durchführung nicht kontrollieren liess.

Das Gleichstellungsbüro würde die gemeldeten säumigen Arbeitgeber dann in eine öffentlich zugängliche Liste eintragen, analog zur Regelung im Entsende- oder Schwarzarbeitsgesetz.

Mit dem Vorschlag des Bundesrates lasse sich der Auftrag der Verfassung zur Verwirklichung der Lohngleichheit ohne bürokratische Hürden umsetzen, schreibt das EJPD. Gemäss dem Bundesamt für Statistik lag der unerklärbare Lohnunterschied im Jahr 2012 bei 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspricht.

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