Am frühen Morgen hasten viele Passanten zur Arbeit. Sie steigen aus dem Tram, aus Bussen, gehen über Trottoirs und Einfahrten – und an Tagen wie heute lauert überall Gefahr: Glatteis! Jedes Jahr stürzen laut der Unfallversicherung Suva 17'000 Personen.
Im besten Fall schmerzt das Gesäss – schlimmer ists, wenn Prellungen, Verstauchungen, Zerrungen oder gar Brüche dazu kommen. Vor allem zwischen 6 und 8 Uhr morgens ist im Winter Hochsaison der Stolper- und Sturzunfälle. Laut Suva verursachen diese Unfälle jährlich 150 Millionen Franken. Im Winter kommen bei Stürzen zudem oft Brüche hinzu, sie sind darum meistens teurer als Sommerunfälle.
Eigentümer sind verpflichtet, Zufahrten zu räumen
Doch wenn die Einfahrt eines Hauses spiegelglatt ist – ist dann der Hausbesitzer haftbar? Die Suva zitiert ihren Juristen, Thomas Schweizer. Der sagt: «Verletzt sich jemand zum Beispiel auf einer vereisten Privatstrasse, haftet der Eigentümer.»
Private wie öffentliche Grundeigentümer sind also verpflichtet, die zum Grundstück gehörenden Zufahrten und Gehwege von Schnee und Eis zu räumen. Allerdings heisst das laut Schweizer nicht, dass jedes Flöckchen Schnee auf der Stelle geräumt werden muss: Fallen etwa um 4 Uhr morgens grössere Schneemengen, könne vom privaten Hausbesitzer nicht erwartet werden, dass diese bereits eine Stunde später komplett geräumt sind.
Präventionsfilme in Bussen
Für Blinde sind die winterlichen Verhältnisse auf den Strassen ein mühseliger Kampf: Schneehaufen bei Ampeln, Glatteis auf den Trottoirs – laut dem Blinden- und Sehbehindertenverband SBV ist die Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im Winter erheblich eingeschränkt. In einer Mitteilung schreibt der Verband: «Viele Betroffene verlassen zu dieser Jahreszeit nur ungern ihre Wohnung.»
Klar ist: Geschieht der Unfall auf einem vereisten Trottoir, haftet der öffentliche Grundeigentümer. Die Unfallversicherung lässt derzeit in Monitoren in Bussen Präventionsfilme laufen. (neo)