Das schlägt die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) vor. Grundsätzlich sollen die Krankenkassen alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. Die Kantone würden aber 25,5 Prozent der Kosten übernehmen, die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt übrigbleiben.
Im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 hätten die Kantone mit diesem System 7,5 Milliarden Franken bezahlt. Die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung würde für Kantone und Versicherer insgesamt kostenneutral ausfallen, schreibt die SGK in einer Mitteilung vom Freitag. Sie hat dem Vorentwurf mit 15 zu 7 Stimmen zugestimmt. Dieser geht nun in die Vernehmlassung.
Die Kommission verfolgt mit der Vorlage verschiedene Ziele: Mit der einheitlichen Finanzierung will sie die Verlagerung zur tendenziell günstigeren ambulanten Behandlung fördern. Eine einheitliche Finanzierung ermöglicht nach Ansicht der SGK auch, Spitalbehandlungen in die integrierte Versorgung einzuschliessen.
Weiter will die Kommission die prämien- und steuerfinanzierten Anteile an den obligatorisch versicherten Krankheitskosten stabilisieren. Drittens soll eine sachgerechte Tarifierung gefördert werden.
Den Anstoss für die Gesetzgebungsarbeiten hatte eine parlamentarische Initiative der Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel aus dem Jahr 2009 gegeben. Die Idee ist aber viel älter. Bisher haben sich vor allem die Kantone gegen dagegen gewehrt. Auch der einheitlichen Finanzierung begegnen sie mit Skepsis. Ihnen geht es vor allem darum, Mitspracherechte und Steuerungsmöglichkeiten zu behalten. (SDA)