Formell entscheidet die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK erst nächste Woche, was sie von den Plänen der Kommission hält. Doch schon jetzt ist klar, dass die Kantone den Systemwechsel nicht unterstützen werden.
Der Vorschlag der Kommission beschränke sich darauf, kantonale Steuergelder in der Höhe rund 8 Milliarden Franken pro Jahr bedingungslos an die Krankenversicherer umzuleiten, heisst es in einer auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda abgegebenen Stellungnahme. Das habe keine zielgerichtete, kostendämpfende Wirkung. «Deshalb hat die GDK ein solches Modell auch kategorisch abgelehnt.»
Es geht in erster Linie um Kontrolle: Heute vergüten die Krankenkassen alle ambulant erbrachten Leistungen. Die stationären Behandlungen hingegen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen gedeckt, den Rest bezahlen die Krankenkassen.
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, alle Leistungen einheitlich zu finanzieren. Grundsätzlich sollen die Krankenkassen künftig alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. Die Kantone würden einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent der Kosten leisten, die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt übrigbleiben. Im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 hätten die Kantone mit diesem System 7,5 Milliarden Franken bezahlt.
Damit will die Kommission erreichen, dass mehr Leistungen ambulant erbracht werden, weil dies in der Regel günstiger ist. Auch die koordinierte Versorgung soll dadurch attraktiver werden. Weiter will die Kommission die prämien- und steuerfinanzierten Anteile an den obligatorisch versicherten Krankheitskosten stabilisieren. Drittens soll eine sachgerechte Tarifierung gefördert werden.
Nicht nur bei den Kantonen, sondern auch in der Kommission haben diese Vorschläge einen schweren Stand. Die Linke will gar nicht erst darauf eintreten. Ihrer Meinung nach werden damit neue Fehlanreize geschaffen. Zudem würden die Kantone zur Mitfinanzierung von ambulanten Leistungen verpflichtet, ohne dass sie den Bereich steuern und die Rechnungen kontrollieren könnten.
Eine Minderheit aus Vertretern von SVP, CVP, FDP, BDP und GLP will den Kantonsbeitrag nicht aufgrund der entstandenen Kosten, sondern als Pauschalbetrag pro Versicherten berechnen. Zusammen mit dem Risikoausgleich führe dies zu einem stärkeren Anreiz für die Versicherten, sich für eine effiziente Versorgung einzusetzen, heisst es im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage.
Auslöser der Gesetzgebungsarbeiten war eine parlamentarische Initiative der Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Die Kommissionen beider Räte stimmten dieser zu, worauf die Nationalratskommission eine Gesetzesänderung ausarbeitete. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. September.