Die Kantone können damit künftig die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen, wobei der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt. Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, benötigen keinen Bedürfnisnachweis.
Das entspricht dem derzeit geltenden Recht. Der so genannte Ärztestopp war 2001 befristet eingeführt worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Nach mehrmaliger Verlängerung wurde die Einschränkung Anfang 2012 aufgehoben, was zu einer massiven Zunahme von Spezialärzten führte. Das Parlament beschloss darum im Juli 2013, die Bedürfnisklausel wieder für drei Jahre einzuführen. Diese Regelung läuft Mitte 2016 aus.
Als Anschlusslösung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Kantone die Zulassung neuer Leistungserbringer bei einer Überversorgung einschränken können. Dieser Zulassungsstopp sollte nicht nur über Ärzte verhängt werden können, sondern auch über Apotheker, Chiropraktiker und andere ambulante Leistungserbringer. Bei Unterversorgung sollten die Kantone ebenfalls einschreiten können.
Diese Lösung hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat abgelehnt. Stattdessen soll als eine Art Minimallösung das geltende Recht dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden. Dieses bezieht sich nur auf Ärzte. Angesichts der steigenden Kosten braucht es eine Steuerungsmöglichkeit, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE). Je höher die Ärztedichte sei, umso höher seien auch die Kosten pro Patient. Liliane Maury Pasquier (SP/GE) erinnerte daran, dass die Gesuche in der kurzen Periode ohne Einschränkungen rapide angestiegen seien.
In Genf habe sich die Zahl der Psychiater in kurzer Zeit vervierfacht, sagte auch Gesundheitsminister Alain Berset. Und die sieben Kantone mit der grössten Ärztedichte hätten auch die höchsten Kosten, sagte er. Ohne neue Einschränkung werde die Zahl der Zulassungen ab nächstem Jahr wieder in die Höhe schiessen. Laut Berset wünschen sich auch die Kantone die Möglichkeit, im ambulanten Bereich eingreifen zu können.
In der Kommission war der Entscheid für den Ärztestopp sehr knapp ausgefallen. Eine Minderheit machte sich auch im Plenum dagegen stark. Die Einschränkung der Zulassung komme einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich, sagte Joachim Eder (FDP/ZG). Das erschwere wettbewerbliche und effiziente Lösungen, benachteilige junge Ärzte systematisch und blende die Qualität aus. Eder äusserte auch Zweifel daran, ob die Kosten mit dem Ärztestopp wirklich gesenkt werden können.
Der Ständerat beschloss jedoch mit 28 zu 17 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Die Gesamtabstimmung ging mit 32 zu 12 Stimmen aus. Nicht klar ist, ob die Ausnahme für Ärztinnen und Ärzte, die längere Zeit an einer Schweizer Weiterbildungseinrichtung gearbeitet haben, mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Das werde wohl ein Gericht entscheiden müssen, sagte Berset.
Obwohl sich die Räte über den Ärztestopp im Grundsatz einig sind, muss der Nationalrat noch einmal über die Vorlage beraten. Der Ständerat hat mit einer Übergangsregelung eine Differenz zur grossen Kammer geschaffen.
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