Gesundheitsversorgung in Luzern
GLP ergreift Referendum gegen neues Spitalangebot

Die GLP Luzern hat gemeinsam mit weiteren Parteien das Referendum gegen das neue Spitalgesetz ergriffen. Das Referendumskomitee ist dagegen, dass das Leistungsangebot der Spitäler detailliert im Gesetz festgeschrieben wird.
Publiziert: 29.10.2024 um 09:25 Uhr
Die GLP ergriff gegen das neue Spitalgesetz das Referendum. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Stattdessen soll das Luzerner Kantonsspital flexibel auf Entwicklungen reagieren können, wie es in der Mitteilung des Komitees vom Dienstag hiess. Teil des Komitees sind neben der GLP, die Jungen Grünliberalen, die Jungfreisinnigen sowie einzelne liberale Kantonsratsmitglieder.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) und die Wirtschaftsorganisation Info-Forum freies Unternehmertum schlossen sich an. Detaillierte Angaben zum Leistungskatalog gehörten schlicht und einfach nicht in ein Gesetz, liess sich Josef Wyss, Präsident der AWG, in der Mitteilung zitieren.

Als Argument werden unter anderem die steigenden Gesundheitskosten genannt. Laut Komitee würde eine Annahme des Spitalgesetzes die Steuer- und Prämienzahlenden noch zusätzlich belasten. Zudem habe sich das bisherige System bewährt. Dieses aufs Spiel zu setzten, sei «fahrlässig».

Die Sammelfrist für das Referendum startet am 10. November. Das Komitee muss innert zwei Monaten 3000 beglaubigte Unterschriften sammeln.

Das vom Kantonsrat beschlossene Spitalgesetz legt fest, über welches Leistungsangebot in der Grund- und Notfallversorgung die drei Luzerner Kantonsspitäler verfügen müssen. Nämlich über eine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft sowie ein Angebot in der Intensivpflege, Minimum eine Intermediate Care-Station (IMC).

Die Abstimmung über das Grundangebot der Spitäler findet voraussichtlich am 9. Februar 2025 statt.

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