Die Berner Finanzkontrolle kommt in ihrem Bericht zur Übertragung des Spitals Zweisimmen von der Spital STS AG an die Medaxo AG zum Schluss, dass diese unzulässig ist. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Das Vorgehen des Regierungsrats stelle insbesondere eine Umgehung der Finanzkompetenzen des Grossen Rates dar und verstosse zudem gegen die geltenden Public Corporate Governance Vorgaben, heisst es im am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Finanzkontrolle.
Sie empfiehlt dem Regierungsrat, die Übertragung des Spitalstandorts Zweisimmen von der Spital STS AG an die Medaxo Gruppe unter den gegebenen Umständen vorläufig zu sistieren.
Der Regierungsrat schreibt am Donnerstag, er teile die Beurteilung der Finanzkontrolle nicht. Er stelle klar, «dass die Übertragung von Mitteln der STS AG an die Medaxo AG nicht unzulässig gewesen wäre.»