Die Prämienzahler hätten jahrelang Pflegematerialien finanziert, obwohl sie das gemäss Gesetz nicht müssten, sagte santésuisse-Kommunikationschef Matthias Müller der Agentur Keystone-SDA. Und der Kanton habe keine Anstalten gemacht, die Kosten für die Restfinanzierung zu übernehmen. Zug sei der «Pilot-Kanton». Danach sollen Klagen in weiteren Kantonen folgen.
Mitgliedskassen von tarifsuisse AG hatten von Pflegeheimen die seit dem 1. Januar 2015 zu viel bezahlten Beiträge für Pflegematerialien zurückgefordert. Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2017, welches das Verrechnen von Pflegematerial für professionelle Pflegeleistungen an die Krankenkassen einschränkt.
Nach Bekanntwerden des Urteils seien Gespräche der Krankenversicherer mit den Pflegeheimverbänden und Kantonen für eine pragmatische Lösung ergebnislos verlaufen, schreibt santésuisse in einer Mitteilung vom Dienstag. Deshalb sei Klage eingereicht worden.
Unterdessen seien allerdings von einigen Pflegeheimen erste Rückzahlungen überhöhter Beiträge eingegangen; die Mehrheit der Pflegeheime habe jedoch die gesetzte Zahlungsfrist verstreichen lassen.
Mitglieder von Curafutura, des zweiten Krankenkassen-Branchenverbandes, stellten keine Rückforderungen. Es sind die Kassen Helsana, CSS, Sanitas und KPT. Helsana, die grösste Schweizer Krankenkasse, begründete den Verzicht mit dem Aufwand und möglichen Gerichtsverfahren.
2011 war die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft getreten, die Frist für die Heime für die Umsetzung dauerte bis Ende 2014. Danach befanden sich Kantone und Krankenkassen in einem lange dauernden Verteilkampf. Im Kern ging es darum, wer Verbände, Spritzen, Gehhilfen und anderes Pflegematerial zahlen muss.