Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) wurde am 28. März 2017 mit einem Startkapital von 6 Millionen Franken gegründet. Der Stiftungsrat hat an seiner letzten Sitzung grünes Licht erteilt für die Auszahlung zu Gunsten von 23 Hinterbliebenen, wie die EFA am Dienstag mitteilte. Diese werden in den nächsten Tagen informiert.
Damit werden erstmals Entschädigungen an einen erweiterten Personenkreis getätigt. In den Genuss der Zahlungen gelangen neu auch Personen oder deren Angehörige, die in Folge einer asbestbedingten Berufskrankheit an einem bösartigen Tumor im Bauch- oder Brustfellbereich, einem malignen Mesotheliom, erkrankt sind.
Bisher konnten vorwiegend Personen eine Entschädigung geltend machen, deren Erkrankung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde. Dies umfasste namentlich Hobby-Handwerker oder Angehörige, die zum Beispiel kontaminierte Kleider gewaschen haben, also nicht berufsbedingt in Kontakt mit Asbest gekommen sind.
Dabei führt die Stiftung ein Rennen gegen die Zeit. Bricht die Krankheit einmal aus, bleibt den Betroffenen meist nur noch ein bis zwei Jahre Lebenszeit. Im Juni 2018 haben die Eidgenössischen Räte überdies die Verjährungsfrist für Personenschäden von 10 auf 20 Jahre verdoppelt.
Die EFA hat seit ihrer Gründung bisher 33 Gesuche von Betroffenen oder Hinterbliebenen bewilligt, bei denen das maligne Mesotheliom keinen direkten Zusammenhang mit einer Berufsausübung hatte. Die Gesamtsumme für diese Entschädigungen beläuft sich auf bisher 4,4 Millionen Franken. Zurzeit werden 15 weitere Gesuche dieser Kategorie beurteilt.
Der Stiftung waren von Verbänden und Unternehmen schon vor ihrer Gründung 24 Millionen Franken zugesichert worden. Bis 2025 dürften insgesamt rund 100 Millionen Franken nötig sein, um den Bedarf zu decken.
Die EFA ruft deshalb in ihrer Mitteilung die Wirtschaft und Industrie "eindringlich" zu weiteren Spenden auf. Wie sich Stiftungsratspräsident Urs Berger in der Mitteilung zitieren lässt, "stehen Wirtschaft und Industrie hier klar in der gesellschaftlichen Verantwortung, jetzt ihren Beitrag zu leisten".
Jedes Jahr erkranken in der Schweiz rund 120 Personen am malignen Mesotheliom. Sie alle haben vor Jahrzehnten eine gesundheitsgefährdende Menge Asbestfasern eingeatmet.
Die einstige "Wunderfaser" darf seit 1989 nicht mehr verwendet werden. Asbest wurde insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren in Baumaterialien verarbeitet und sowohl auf dem Bau als auch in der Industrie breit eingesetzt. Ab 1971 galt ein Grenzwert.